Warmes Echo auf Franz Hohlers Gegenvorschlag

«Die Eidgenossenschaft gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die Ausländerinnen und Ausländer mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.» Das ist ein Fragment aus Franz Hohlers Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative bezüglich der Änderung des Verfassungsartikels 121, Abs. 3-5. Wäre da nicht von «Freude» die Rede, könnte man ihn glatt für geschriebenes Gesetz halten. «Realistisch ist der Artikel in dieser Form natürlich nicht», sagt Franz Hohler, «dennoch ist er ernst gemeint. Ein poetischer Gegenvorschlag.»




Das juristische Gedicht wurde in Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt, nicht zuletzt dank Leuten, die Geld und Unterschriften für die Publikation sammelten. «Meine Mailbox füllte sich so schnell, dass mir der Provider den Speicherplatz erweiterte; die Rückmeldungen rührten an mein Herz.» Er habe fast keine bösen Reaktionen erhalten. Wenn doch, dann bezichtigten sie ihn, die Ausländerkriminalität zu ignorieren. «Ich streite das Problem gar nicht ab, aber der Fokus der Debatte ist zu eng! Die Plakate vor der Abstimmung habe ich als Umweltverschmutzung empfunden; unsere Wände wurden zugepflastert mit ‹bösen Ausländern›.» Kriminelle Ausländer hin oder her, der Generalverdacht sei falsch. «Wer dem Islam das Böse zuschiebt, der muss auch bei den christlichen Kirchen hinschauen. Wir dürfen Ausländer nicht als Feinde betrachten. Unser Land würde zusammenbrechen ohne sie.» Eine ‹Dankbarkeitsinitiative› wird Franz Hohler trotzdem nicht starten, das verraten bereits die ‹Übergangsbestimmungen› seiner Gesetzesänderung: «Der Gegenvorschlag tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat.»



Zum Gegenvorschlag: http://www.franzhohler.ch/files/gegenvorschlag.html
12. März 2011
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