Seit dem Beginn der israelischen Militäroffensive nach dem 7. Oktober 2023 ist der Gazastreifen Opfer einer Reihe von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gemäß Artikel 5 des Rom Statutes ist der IStGH in Fällen zuständig, in denen Staaten nicht in der Lage" oder nicht willens" sind, diese Verbrechen selbst zu verfolgen.
Die von CODEPINK geführte Kampagne führt eine Vielzahl von Vergehen an, darunter die ständigen israelischen Luftangriffe auf dicht besiedelte zivile Gebiete, die Bombardierung von Krankenhäusern, Schulen und Gebäuden der Vereinten Nationen, die Auferlegung einer erdrückenden Belagerung, die Zwangsvertreibung der Bevölkerung, den Einsatz von Giftgas und die Verweigerung der Grundversorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Treibstoff und Strom.
Diese Handlungen, die in dem Schreiben an den IStGH-Ankläger Karim Khan dargelegt werden, gelten als Völkermord, Anstiftung zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und stellen einen Verstoß gegen die Artikel 6, 7 und 8 des Rom Statuts dar.
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