Der Bundesrat lehnt Schutz gegen Mobilfunkgefahren ab

Nach Ansicht des Bundesrates genügen die Jahrzehnte alten Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlen den Kriterien des Umweltschutzgesetzes. Er hat deshalb am 21. Mai eine Motion von Anita Lachenmeier (Grüne/BS) für eine Reduktion der Grenzwerte auf einen Zehntel (den in Salzburg beispielhaft angewendeten Grenzwert) abgelehnt. Er begründet dies damit, «dass die Beeinträchtigungen der Gesundheit von Mensch und Tier (nicht) eindeutig auf den Einfluss nichtionisierender Strahlung zurückgeführt werden können».

Das Erfreuliche an dieser Antwort ist immerhin, dass der Bundesrat die Gesundheitsschädigungen akzeptiert. Er verschanzt sich aber hinter der Schutzbehauptung, dass ein Kausalzusammenhang wissenschaftlich umstritten sei.
Damit begibt sich der Bundesrat auf rechtlich dünnes Eis, auch wenn dies von den meisten Politikern noch nicht so wahrgenommen wird. Das Umweltschutzgesetz verlangt nämlich ausdrücklich auch den Schutz vor vermuteten und möglichen Gefahren. In der Rechtspraxis ist es allerdings so, dass Mobilfunkgefahren als nicht-existent behandelt werden, solange sie wissenschaftlich umstritten sind. Der Mobilfunk-Lobby genügt es deshalb, mit ein paar gut bezahlten Gutachtern Zweifel zu sähen. Tatsache ist, dass die überwiegende Mehrheit der unabhängig finanzierten Studien die Gesundheitsgefährdung des Mobilfunks belegen.
Die Motion wird zuerst vom Nationalrat behandelt.

Die international nach wie vor massgebenden Grenzwerte wurden von der Branchenorganisation ICNIRP erlassen und schützen bloss vor den thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen. Dies ist vergleichbar mit einem Schutz vor Atomexplosionen, der sich nur auf die Hitzeeinwirkung beschränkt.
cp


Motion und Antwort:
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20083078