Auch wenn es legal sei, dass der alte deutsche Bundestag noch weitreichende Änderungen beschliesse, sei dieses Vorgehen eine Verhöhnung und Entwertung des proklamierten «Kampfes für die Demokratie», kommentiert Tobias Riegel auf den NachDenkSeiten.
AfD und LINKE hatten getrennt voneinander versucht, die Sondersitzung zur Schuldenaufnahme zu blockieren. Sie stellten vergangene Woche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht. Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, um das Milliardenpaket für «Verteidigung und Infrastruktur» zu stoppen. Aber das Gericht wies die Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags zurück. Die Anträge seien unbegründet, so die Richter in Karlsruhe.
Tobias Riegel zitiert dazu Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der auf Cicero schreibt: «Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Anträge mehrerer Abgeordneter von Linken und AfD gegen die Bundestags-Sondersitzungen verworfen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe sind respektlos – gegenüber der Verfassung und gegenüber den Bürgern.»
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