Die selbstgrechte Grausamkeit der «Guten», Teil 2
Neun weitere Argumente gegen das Strafsystem (von Roland Rottenfußer)
Der erste Teil dieses Artikels war vor etwas einer Woche auf Zeitpunkt online zu lesen:
http://www.zeitpunkt.ch/news/artikel-einzelansicht/artikel/die-selbstgerechte-grausamkeit-der-guten-4.html
8. Strafen hat einen spezifischen Nutzen für den Strafenden.
Man kann dabei zuerst ganz banal an die Kassen der Polizeireviere denken, die durch fleißig verteilte Strafzettel aufgefüllt werden. Wenn die beiden Bereiche „Strafen“ und „finanzielle Selbstversorgung der Polizei“ vermengt werden, ist Ungerechtigkeit vorprogrammiert. Vergebung, „Gnade“ wird somit zum geschäftsschädigenden Verhalten, das sich kein Polizist, keine Politesse auf Dauer erlauben kann. Die Gnadenlosigkeit, an die man sich gewöhnt hat, erzeugt eine wachsame Unruhe im Volk, die bewirkt, dass man sehr gut informiert sein muss, um sich der jeweils gültigen Erlaubnis- und Verbotslage jeweils reflexartig anpassen zu können. Diese Unruhe zu erzeugen bedeutet für diejenigen, die die Verbote verhängen, auch Macht.
Neben Geld ist Macht der wichtigste „Krankheitsgewinn“, den bestimmte Leute aus einem (nach meiner Ansicht tatsächlich kranken) Justizsystem ziehen können. In dem spirituellen Bestseller „Die Prophezeiungen von Celestine“ gibt es eine Szene, in der der Sieger dem Verlierer in einem verbalen Gefecht buchstäblich die Lebensenergie absaugt. Ich glaube, hinter diesem drastischen Bild steckt eine (zumindest symbolische) Wahrheit. Der Energiegewinn ist für den Sieger umso größer, je mehr beide (einem Kartenspiel vergleichbar) vorher an Energie investiert haben. Der Sieger trinkt gleichsam das Blut des Besiegten, um sich seine Kraft einzuverleiben. Bei einem starken, als System etablierten Staat, sind solche Siege in einer befriedeten Gesellschaft relativ leicht zu erringen. Welche Chance hat der Bürger, der eines Verbrechens angeklagt wird, denn wirklich gegen seinen Staat – es sei denn aufgrund von Gesetzen, die von eben diesem Staat geschaffen wurden und die, wenn er Glück hat, gerecht sind. Die Energiefelder gefügiger und machtloser Bürger können sich Vertreter der Staatsmacht mit der gleichen Selbstverständlichkeit und Mühelosigkeit einverleiben, mit der Kühe auf einer Wiese Gras abweiden. Organ einer „Obrigkeit“ zu sein, kann also für den Betreffenden eine Quelle regelmäßiger Energiezufuhr sein, was vielleicht den Reiz solcher Berufe ausmacht. Es erklärt vielleicht auch, warum es keine noch so dümmliche und ungerechte Obrigkeit in der Geschichte gegeben hat, die nicht über eine ausreichende Zahl willfähriger Büttel verfügt hätte.
9. Strafen bestätigt die Existenzberechtigung der richtenden, strafenden Instanzen.
Sofern der Justiz- und der Justizvollzugsapparat nicht irgendwann bereit sind, sich selbst aufzulösen und ihre eigene Überflüssigkeit zu erklären, wird Strafbedarf auf geheimnisvolle Weise immer vorhanden sein. Man denke an eigens eingerichtete „Kommissionen“ und „Sonderstäbe“ zur Terrorismusbekämpfung. Diese müssen ihre Existenzberechtigung immer wieder belegen, indem sie Handlungsbedarf behaupten und die Bedrohungslage somit drastisch schwarz färben. Man möchte ja nicht, dass Budgets gekürzt und Planstellen gestrichen werden. Der größte anzunehmende Unfall für Sicherheitsbehörden wäre das völlige Versiegen jeglicher krimineller Energie im Volk. „Wenn Osama Bin Laden sich nicht selbst zur größten Bedrohung der westlichen Welt gemacht hätte, hätte man ihn erfinden müssen“, schreibt der amerikanische Polit-Bestsellerautor Morgan Spurlock. Man stelle sich eine Welt vor, in der tausende von Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern, Polizisten, Vollstreckungsbeamten, Gefängnisdirektoren, Gefängnisverpflegungs-Unternehmern, Herstellern von Sträflingskleidung usw. arbeitslos den Hartz-IV-Behörden zur Bearbeitung überlassen würden. Eine ökonomische und menschliche Katastrophe! Es muss also Verbrecher geben – definitiv und für immer.
10. Es kommt nicht darauf an, was jemand „verdient“ hat, sondern wie wir „die Güte vermehren“
Dieses Argument kann ich nicht anführen, ohne einen spirituellen Aspekt einfließen zu lassen, der nicht jedem Leser, jeder Leserin behagen dürfte, den ich persönlich aber für wichtig halte: Der populäre christliche Sachbuchautor Jörg Zink interpretiert Feindesliebe auf fast poetische Weise: „Liebet den Feind. So schält sich aus dem Feind der Mensch heraus, der er wirklich ist.“ Zink fordert dazu auf, Gewalt nicht mit Gewalt, Drohungen nicht mit Drohungen zu beantworten, um dem radikal Neuem Raum zu geben. „Will ich einem Menschen helfen, Erlösung zu erhoffen von Gottes Herrschaft, so muss ich ihm helfen, sich zu ändern. Ich darf ihn gerade nicht aufgeben, ihn nicht den Folgen seines Tuns überlassen. Ich muss ihn so sehen, wie er sein könnte. Ich darf ihm nicht die Zukunft versperren, nur weil mir seine Vergangenheit böse scheint. Er ist nicht der Böse, sondern der vielleicht Umkehrende.“ Auch im Tao Te King sagt Laotse: „Auch wenn ein Mensch schlecht ist, lass ihn nicht fallen.“ Und ganz im Sinne der christlichen Feindesliebe: „Ich bin gut zu denen, die gut sind,/ aber ich bin auch gut zu denen, die nicht gut sind, denn so vermehre ich die Güte.“
Dies trifft den Kern. Es geht nicht darum, welches Leiden jemand vermeintlich „verdient“ hat, sondern darum, wie der Umfang des Leidens insgesamt vermindert wird, wie sich andererseits der Bezirk des Guten, der Menschlichkeit in dieser Welt ausweiten kann. Der Theologe Eugen Drewermann hat das biblische Gebot der Feindesliebe folgendermaßen interpretiert: „Reagiert nicht auf das Böse, indem ihr euch von der Aktion die Gegenreaktion vorschreiben lasst, denn dann bleibt ihr innerhalb der Gefangenschaft des gleichen Handlungsniveaus, ihr kommt aus der Blutmühle von Gewalt und Gegengewalt niemals heraus.“
Die „Blutmühle“ wird in Gang gehalten von einer ebenso simplen wie barbarischen Prämisse: Das, was mir angetan wurde, soll auch dem anderen angetan werden. Auch anderen großen Denkern außerhalb des christlichen Kulturkreises wollte diese „Logik“ nicht so recht einleuchten: Mahatma Gandhi äußerte etwa: „Es ist nicht erkennbar, wieso es mich erleichtern soll, wenn ein anderer den gleichen Schmerz empfindet wie ich. Es gibt dann doch niemanden, der weniger leidet. Es gibt lediglich zwei Menschen, die gleich viel leiden. Wem aber hilft das?“
Es ist hilfreich, den Regelübertreter nicht als einen unbelehrbar Bösen abzustempeln, sondern ihm das Potenzial zur Umkehr zuzugestehen. Es gibt solche Elemente im Justizsystem – „Bewährung“ ist das bekannteste davon –, es gibt aber auch Elemente, die die endgültige Stigmatisierung des Betreffenden begünstigen. Dies geschieht nicht ausschließlich durch die Justiz (die in der Regel Grenzen der Strafe kennt), sondern durch das „Volksbewusstsein“. Es kann sein, dass dir dein Nachbar den Knastaufenthalt von vor 20 Jahren noch nachträgt, wenn dein Gefängniswärter schon längst nicht mehr an dich denkt. Dem Argument folgend, dass wir den Bereich des Guten erweitern müssen, könnte in einigen Fällen Milde, in anderen auch pädagogisch begründete „fürsorgliche Härte“ hilfreich sein. Letzteres aber nicht aufgrund anmaßender endgültiger Urteile über einen Charakter, sondern aufgrund von Verantwortung für die Allgemeinheit. Was jemand „verdient“ hat, das zu beurteilen kann sich niemand wirklich anmaßen.
11. Da Fehler in der menschlichen Natur liegen, wird der Mensch eigentlich für sein Menschsein bestraft.
Dieser Punkt gilt natürlich nur für kleinere Delikte. Von drastischen Fällen besonderer krimineller Energie will ich hier einmal absehen. Mord, Folter und Vergewaltigung gehören nicht zum „Menschsein“, wenn auch zum grundsätzlich unter extremen Bedingungen aktivierbaren Schattenbereich des Menschlichen. Wenn man aber eine Umfrage machen würde, welcher Verkehrsteilnehmer von kleineren Strafen wegen Parksünden, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw. auch nach Jahren und Jahrzehnten der Fahrpraxis gänzlich verschont geblieben ist, so dürfte deren Zahl gegen Null gehen. Der Grund: Den Menschen, der nie etwas falsch macht, gibt es gar nicht. Diese Tatsache, die theoretisch wohl jeder anerkennen würde, ist für die Justiz jedoch nicht Anlass genug, ihr Strafsystem zu relativieren. Man könnte dem Bürger ja auch ein gewisses erlaubtes Kontingent kleinerer Fehler zugestehen, sozusagen einen „Fehler-Freibetrag“.
12. Übermäßiges Strafen ist ebenso ein Verbrechen wie das Verbrechen selbst.
Wann aber ist Strafe „übermäßig“? Man denke dabei an das Theaterstück „Der Kaufmann von Venedig“ von Shakespeare. Antonio muss Shylock erlauben, ein Stück von seinem Fleisch herauszuschneiden, wenn er seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Das daraus resultierende Gerichtsverfahren wurde folgendermaßen gelöst: Wenn Shylock nur um ein Gramm mehr Fleisch herausgeschnitten hätte als ihm zusteht, wäre er selbst zum Verbrecher und damit strafwürdig geworden. Das schreckte Shylock ab, und er verzichtet auf sein „Recht“. Dieses Beispiel macht eines deutlich: Es gibt in der Justizordnung ein (gedachtes) ideales Strafmaß. Nehmen wir also an, es gäbe dieses perfekte, genau passende Strafmaß. Begänne dann nicht exakt oberhalb dieses Strafmaßes der Bereich, wo der Strafende selbst zum Verbrecher wird? Und müssten Richter insofern nicht vorsichtig, ja übervorsichtig sein mit der Bemessung einer solchen Strafe?
Eigenartigerweise herrscht diesbezüglich aber große Unbedenklichkeit im Strafwesen. Man kann zwar für Gefängnisaufenthalte eine (lächerlich geringe) Entschädigung erhalten, sofern sich herausstellt, dass man eindeutig unschuldig war; ungerechte Richter müssen aber kaum Sanktionen befürchten, wenn sie „über ihr Ziel hinausschießen“. Zerstörte Familien, zerstörte Lebenswege, kaputte Seelen – der Richter und sein Henker (Vollzugsbeamter) werden mit den destruktiven Ergebnissen ihrer Arbeit kaum jemals konfrontiert. Ja sie erfahren von solchen Fällen wohl in den seltensten Fällen. Wenn doch, nehmen sie wahrscheinlich an, dergleichen läge allein in der Verantwortung des Straftäters. Es gibt keine noch so grausame, abstoßende und maßlose Strafe, für die sich nicht irgendjemand gefunden hätte, der sie getreulich exekutierte – und zwar, wohlgemerkt, mit gutem Gewissen. Diese Kultur der unbedenklichen Strafzumessung, der Selbstgerechtigkeit und des anmaßenden Richtgeistes hat wirklich etwas Abstoßendes.
13. Strafen erschwert den Reueprozess, der sich im „Schuldigen“ vielleicht entfalten könnte.
Dies ist wiederum ein Gedanke Nietzsches, den ich sinngemäß wiedergebe. Der Bestrafte beobachtet, dass der Staatsapparat ihm all das antut, was er vielleicht seinen Opfern angetan hat: Belauern, Beschimpfen, Überwältigen, Berauben, Einsperren – das ganze Repertoire, nur diesmal mit gutem Gewissen ausgeführt. Der Staat sagt also nicht, dass Freiheitsberaubung grundsätzlich schlecht sei, sondern dass sie dies nur dann ist, wenn sie von Einzelpersonen durchgeführt wird, nicht vom Staat selbst. Sobald ein Verbrechen bekannt wird, das eine „Gefälle“ moralischer Art zwischen dem Verbrecher und der gesetzestreuen Mehrheit konstituiert, tut der Staat alles, um dieses Gefälle nivellieren: indem er sich dem moralischen Niveau des Verbrechers nach unten anpasst. Auf Kindesentführung (also Freiheitsberaubung) reagiert er z.B. mit Gefängnis (also wieder Freiheitsberaubung). Dies ist die wirksamste Art, um echte Reue und Umkehr beim Gefangenen zu verhindern und eine zynische Einstellung zu züchten: „Wie komme ich hier wieder raus, und wie schaffe ich es, mich beim nächsten Mal nicht erwischen zu lassen?“
14. Gesetze erschaffen erst die Gesetzesübertretung.
Es ist klar, dass es Delikte gibt, die fast jeder Mensch intuitiv als Verbrechen empfindet, vor allem Mord. Ebenso klar ist, dass man bei bestimmten strafbaren Handlungen Menschen erst mühsam einreden muss, dass es sich dabei um Verbrechen handelt. Die Kampagne gegen illegale Filmkopien ist ein typisches Beispiel dafür. Wenn etwas heute erlaubt ist, morgen dagegen verboten (siehe Rauchen in Kneipen), dann wird deutlich besonders deutlich, dass der betreffende Personenkreis erst durch Gesetzesbeschluss kriminalisiert wurde. Vor 20 Jahren war es ein Verbrechen, das Brandenburgertor zu durchschreiten. Vor 50 Jahren war es ein Verbrechen, wenn Männer Männer liebten. Heute ist beides kein Verbrechen mehr. Dagegen ist es schon auf einigen öffentlichen Plätzen verboten, Bier zu trinken. Es gibt in Geschichte und Gegenwart nicht wenige Fälle, in denen das Verbot selbst das größte Verbrechen war und ist.
15. Der Bestrafte konnte über die Regeln, die er übertrat, meist nicht
mitentscheiden.
Dieses Argument habe ich dem Roman „Gottes Werk und Teufels Beitrag“ von John Irving entnommen. Überall wo wir hinkommen, liest man uns als erstes einen Regelkatalog vor, an den wir uns streng zu halten haben. Der Lebensraum des Menschen erscheint somit schon vorab parzelliert, eingeteilt in kleine und große Räume vorgegebener Gebote und Verbote, die einander teilweise überlagern. So darf man z.B. auf einem bestimmten Quadratmeter Fläche nicht den Rasen betreten (weil ein Schild dies befielt), kein Bier trinken (weil man sich auf einem öffentlichen Platz befindet) und niemanden tätlich angreifen (Gesetzeslage in Deutschland). Diese Regelkataloge haben vor allem zwei Merkmale: 1. Wir wurden nicht gefragt, ob wir den Regeln zustimmen wollen, von uns wird lediglich Gehorsam verlangt. 2. Die Personen, die die Regeln gemacht haben, sind von diesen häufig gar nicht selbst betroffen (Beispiel: Auflagen für Hartz-IV-Betroffene, die besagen, was diese zum Leben brauchen „dürfen“, die aber von sehr wohlhabenden Politikern entworfen werden). Ist meine Pflicht, Regeln zu befolgen, nicht zumindest fragwürdig, wenn inkompetente (weil nicht selbst betroffenen) Regelmachern am Werk waren und ich beim Aufstellen der Regeln nicht mitentscheiden konnte?
16. Wir nehmen sowieso in Kauf, dass Menschen Menschen ungestraft wehtun.
Beispiel: Ehebruch. Ein Vergehen, das früher in vielen Gesellschaften strafbar war. Wenn der Betrogene noch Liebe empfindet, ist dies eine äußerst schmerzhafte Erfahrung, die Existenzen zerstören und Seelen nachhaltig beschädigen kann. Dennoch besteht ein Konsens, dass dergleichen Privatangelegenheit ist. Der verlassene oder betrogene Partner muss die seelischen Schmerzen einfach hinnehmen, da die Freiheit des Verlassenden oder Betrügenden nicht per Gesetz eingeschränkt werden darf. Ganz anders, wenn ich einen Schokoriegel bei ALDI klaue. Dieser Verlust ist den reichsten Unternehmern Deutschlands keinesfalls zuzumuten, obwohl ein spürbarer Schaden oder gar Schmerz die Brüder Aldi kaum heimsuchen dürfte. (Siehe auch: „Die System stabilisierende Funktion der Strafe“, Teil 1 dieses Artikels.) Ich will damit sagen: In weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wird toleriert, dass es Fälle gibt, in denen Menschen Schaden zugefügt wird, ohne dass der Staat daraus einen „Strafanspruch“ ableitet. Strafen haben oft nichts mit Schaden oder dem Zufügen von Schmerzen zu tun, sondern lediglich mit der Selbstbestätigung einer Rechtsordnung aus grundsätzlichen Erwägungen (Wo kämen wir hin, wenn Gesetzte nicht mehr gelten würden?). Da die Rechts- und Sozialordnung, wie wir wissen, jedoch nicht durchgehend gerecht ist, warum sollte die Grenzlinie zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen, die ja nur ein Spiegel dieser Sozialordnung ist, dann gerecht gezogen sein?
Dieses Argument ist vor allem wichtig, wenn es um die Angst des Bürgers (und des Politikers) vor dem Schreckensbild des „ungestraft davonkommenden Übeltäters“ geht. Wir sollten den Schmerz der Opfer ebenso ernst nehmen wie das Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit nach einem im Wesentlichen geordneten, überschaubaren und gesicherten Gemeinwesen. Allerdings sollten wir uns dabei jederzeit bewusst sein, dass es das „ungesühnte Böse“ schon jetzt gibt – jederzeit und, wie wir alle wissen bis hinauf in die höchsten Hierarchieebenen von Politik, Wirtschaft und Justiz.
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