Endlich: eine Volksinitiative zur Sicherung der Grundrechte
Die Grundrechtsinitiative von prominenten Professoren verlangt, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte – auch wenn sie von Bundesversammlung oder Bundesrat beschlossen wurden – gerichtlich auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden können.
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Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass das Bundesgericht staatliche Massnahmen jederzeit an der Bundesverfassung messen kann. Doch diese Annahme ist falsch. Gemäss Artikel 189 Absatz 4  der Bundesverfassung dürfen Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates grundsätzlich nicht vor Bundesgericht angefochten werden. Damit fehlt eine richterliche Kontrolle, wenn Einschränkungen der Grundrechte direkt auf Bundesebene beschlossen werden.

Hinzu kommt ein weiterer verfassungsrechtlicher Sonderfall: Artikel 190 der Bundesverfassung  verpflichtet Gerichte, Bundesgesetze und Völkerrecht anzuwenden – selbst dann, wenn sie im Widerspruch zu Grundrechten der Verfassung stehen. Die Bundesverfassung gilt für das Bundesgericht in diesem Punkt nicht als «massgebendes Recht». Dadurch können Grundrechte faktisch durch Bundesgesetze eingeschränkt werden, ohne dass Gerichte dies korrigieren dürfen.

Die sogenannte Grundrechtsinitiative will den Schutz der verfassungsmässigen Grundrechte in der Schweiz stärken. Konkret fordert sie, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte – auch wenn sie von Bundesversammlung oder Bundesrat beschlossen wurden – gerichtlich auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden können. Heute ist das nicht möglich.

Die Initiative sieht deshalb eine gezielte Verfassungsänderung vor: Grundrechte sollen ausdrücklich Vorrang vor Bundesgesetzen erhalten und von allen Gerichten unmittelbar angewendet werden müssen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass staatliche Massnahmen, auch auf Bundesebene, auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfbar sind.

Vorgeschlagen wird eine Ergänzung von Artikel 190, wonach die Grundrechte gemäss den Artikeln 7 bis 34 der Bundesverfassung stets Vorrang haben und nicht verfassungswidrig eingeschränkt werden dürfen. Zudem soll die neue Regelung sofort auch für laufende Verfahren gelten.

Ziel der Initiative ist es, eine Lücke im Rechtsschutz zu schliessen und die Gewaltenteilung zu stärken. Staatliche Entscheidungen, die Grundrechte betreffen, sollen künftig nicht mehr der gerichtlichen Kontrolle entzogen sein. Damit würde das Bundesgericht erstmals befugt, auch Bundesgesetze und bundesrätliche Akte an den Grundrechten der Verfassung zu messen.

Initiant der Volksinitiative ist Martin Janssen, ehemaliger Professor für Finanzmarktökonomie an der Universität Zürich, der sich seit der Corona-Pandemie für den Erhalt der Grundrechte einsetzt. Mitgearbeitet an der Formulierung haben prominente Staats- und Strafrechtler.

Einer der Vorzüge der Initiative ist die Tatsache, dass kein Ausführungsgesetz nötig ist, das die Absicht der Initiative verwässern und den Vollzug hinausschieben könnte.

Der Initiativtext ist vor kurzem der Bundeskanzlei zur Prüfung unterbreitet worden. Mit dem Start der Unterschriftensammlung ist im Sommer zu rechnen.

Weitere Informationen: https://grundrechtsinitiative.ch/

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