Weil diese geltendem nationalen und europäischen Artenschutzrecht widerspricht und weil sie auch der Teichwirtschaft nicht hilft, müsse diese für unwirksam erklärt werden. Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Die Verbände fordern eine naturnahe Teichwirtschaft - mit dem Abschuss des Fischotters werden keine Probleme gelöst, weshalb an Schutzmaßnahmen kein Weg vorbei führt.
Die geänderte Verordnung erlaubt den Abschuss von Fischottern zwar nur in Ausnahmefällen, diese sind jedoch unzureichend definiert. So ist die Jagd weder in allen Schutzgebieten ausgeschlossen, noch ist sichergestellt, dass in Schutzgebieten ansässige Tiere nicht getötet werden. Denn der Fischotter gilt als hochmobile Art, die innerhalb ihres Streifgebiets weite Strecken zurücklegt.
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