Gastfamilie werden – Kinderarmut bekämpfen
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive setzt sich für sozial schwache Kinder ein. Alleinerziehende und Familien mit mehr als drei Kindern sind von Armut vermehrt betroffen. Gesucht werden Gastfamilien, die im Sommer 2010 benachteiligten Kindern ein Zuhause bieten.
Die Gastkinder kommen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Bei der Erstvermittlung sind sie im Alter von 4 – 11 Jahren. Ziel ist, dass die Gastkinder ihren Erholungsaufenthalt, wenn möglich, jedes Jahr bei der gleichen Gastfamilie verbringen dürfen. Für die Aufnahme eines Ferienkindes braucht es kein spezielles Beschäftigungsprogramm, kein eigenes Zimmer oder viele Spielsachen. Wichtig ist, die Kinder in das Familienleben einzubinden, ihm Zeit, Aufmerksamkeit und Zuwendung zu schenken.
Die Wirkung des Ferienaufenthaltes (2 – 5 Wochen) auf die Gastkinder ist gross. Es entsteht eine Beziehung, die die Kinder durch den Alltag trägt. Sie lernen neue Formen des Zusammenlebens kennen, spüren die Gemeinschaft und gewinnen Selbstvertrauen. Für die Eltern zu Hause ist der Erholungsaufenthalt eine hilfreiche Entlastung.
Wer sich für ein Gastkind entscheidet, leistet direkte und sehr persönliche Hilfe. Das Gastkind ist für die ganze Familie eine Bereicherung. Auch die eigenen Kinder profitieren. Kovive bereitet die Gastfamilien sorgfältig auf die Aufgabe vor. Zudem steht ein Netzwerk von erfahrenen Gasteltern in deren Wohnregion unterstützend zur Seite. Als Gastfamilie berücksichtigt Kovive Familien mit Kindern, Paare mit erwachsenen Kindern, kinderlose Paare und Personen im Rentenalter.
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive mit Sitz in Luzern setzt sich bereits seit 1954 für Kinder in Not ein. Jedes Jahr erleben 1300 sozial benachteiligte Kinder aus dem In- und Ausland erholsame Ferientage bei Schweizer Gastfamilien, in Kinderlagern, sowie in Familienferien.
Kovive
St. Karlistrasse 70
CH-6004 Luzern
Tel. 041 249 20 87
www.kovive.ch
Spendenkonto 60-23176-1
Die Gastkinder kommen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Bei der Erstvermittlung sind sie im Alter von 4 – 11 Jahren. Ziel ist, dass die Gastkinder ihren Erholungsaufenthalt, wenn möglich, jedes Jahr bei der gleichen Gastfamilie verbringen dürfen. Für die Aufnahme eines Ferienkindes braucht es kein spezielles Beschäftigungsprogramm, kein eigenes Zimmer oder viele Spielsachen. Wichtig ist, die Kinder in das Familienleben einzubinden, ihm Zeit, Aufmerksamkeit und Zuwendung zu schenken.
Die Wirkung des Ferienaufenthaltes (2 – 5 Wochen) auf die Gastkinder ist gross. Es entsteht eine Beziehung, die die Kinder durch den Alltag trägt. Sie lernen neue Formen des Zusammenlebens kennen, spüren die Gemeinschaft und gewinnen Selbstvertrauen. Für die Eltern zu Hause ist der Erholungsaufenthalt eine hilfreiche Entlastung.
Wer sich für ein Gastkind entscheidet, leistet direkte und sehr persönliche Hilfe. Das Gastkind ist für die ganze Familie eine Bereicherung. Auch die eigenen Kinder profitieren. Kovive bereitet die Gastfamilien sorgfältig auf die Aufgabe vor. Zudem steht ein Netzwerk von erfahrenen Gasteltern in deren Wohnregion unterstützend zur Seite. Als Gastfamilie berücksichtigt Kovive Familien mit Kindern, Paare mit erwachsenen Kindern, kinderlose Paare und Personen im Rentenalter.
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive mit Sitz in Luzern setzt sich bereits seit 1954 für Kinder in Not ein. Jedes Jahr erleben 1300 sozial benachteiligte Kinder aus dem In- und Ausland erholsame Ferientage bei Schweizer Gastfamilien, in Kinderlagern, sowie in Familienferien.
Kovive
St. Karlistrasse 70
CH-6004 Luzern
Tel. 041 249 20 87
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Spendenkonto 60-23176-1
28. Februar 2010
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