Glühlampen-Teilverbot ab 1. Januar

Um den Stromverbrauch von etwa 15'000 Haushalten einzusparen, hat der Bundesrat beschlossen, die ineffizientesten Glühlampen per 1. Januar 2009 zu verbieten. Lampen, die bereits in Gebrauch sind, dürfen aber weiter verwendet werden.

Gut 90 Prozent der zugeführten Energie geben die Glühlampen in Form von Wärme an die Umgebung ab. Da heute Energiesparen angesagt ist, handeln jetzt die Behörden vieler Länder.

Verkaufsverbot
Glühbirnen, die in die beiden schlechtesten Energieeffizienzklassen G und F gemäss Energieetikette fallen, dürfen ab nächstem Jahr in der Schweiz nicht mehr verkauft werden. Ausnahmen gibt es nur für Glühlampen in Haushaltgeräten wie Backöfen und Kühlschränken und für kleine Lampen mit einer Leistung von weniger als vier Watt.

Totalverbot ab 2012
In der EU werden die gleichen Lampen ab September 2009 ebenfalls verboten sein. Zusätzlich wird die EU für Lampen ab 100 Watt Leistung und für mattierte Lampen dann bereits weiter gehende Anforderungen stellen. Der Verkauf von Glühlampen der Effizienzklasse E soll in der Schweiz ab 2012 ebenfalls untersagt werden. Dieses gänzliche Glühlampenverbot wird laut dem Bundesamt für Energie (BFE) den Verbrauch von 80'000 Haushalten einsparen.

(Quellen: umweltschutz.ch, bfe.admin.ch)

db.
23. Dezember 2008
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