Grosser Erfolg für den Schutz vor Strahlung
Der Verein Schutz vor Strahlung konnte in 64 Tagen über 12'000 Unterschriften gegen die Abschaffung des Einsprache-Rechts sammeln. Morgen, am 31. März werden diese an das Bundesamt für Kommunikation in Biel übergeben, in einem Protest-Marsch.
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Am 31. März 2026  übergibt der Verein Schutz vor Strahlung – begleitet von einer Protest-Kundgebung – mehr als 12'000 Unterschirften dem Bundesamt für Kommunikation in Biel. 

Obwohl – oder vielleicht gerade weil – sich eine grosse Zahl an Antennen-Anwohnerinnen und Anwohner seit sieben Jahren gegen mangelhafte Baugesuchsunterlagen (rund zwei Drittel aller Baugesuche) vehement wehrt und sich bei der Mobilfunkplanung übergangen fühlen, schlägt der Bundesrat mit einer Gesetzesrevision die Abschaffung des Einsprache-Rechts vor. Zudem soll das Beschwerde-Rechts bis zur Wirkungslosigkeit geschwächt werden. Er greift damit zwei zentrale Rechte an, die nicht ersetzbar sind. Die Reaktion aus der Bevölkerung auf den misslungenen Gesetzentwurf erfolgte rasch: Innert 65 Tagen kamen über 12'000 Unterschriften gegen den Vorschlag zusammen. Sie werden am kommenden Dienstag, dem Ende der Vernehmlassungsfrist, dem BAKOM übergeben.

Sie sind herzlich eingeladen, die Übergabe zu begleiten.

Ablauf der Unterschriften-Übergabe am 31. März 2026:
11.00 Uhr | Besammlung im Park hinter dem Kongresshaus, Silbergasse 35a, 2500 Biel
11.15 Uhr | Abmarsch Richtung Zukunftstrasse, Bundesamt für Kommunikation
11.30 Uhr | Übergabe der Unterschriften an das BAKOM durch eine Delegation der Schutzorganisationen
11.45 Uhr | Rückkehr zum Park hinter dem Kongresshaus
12.00 Uhr | Ende der Veranstaltung

Gerne stehen die Vereinsmitglieder auch vor und nach der Unterschriften-Übergabe für Gespräche und weitere Unterschriften zur Verfügung.

WAS IST GEPLANT?

Mit der Revision des Fernmeldegesetzes sollen das Einsprache-Recht gegen Strahlung abgeschafft und das Beschwerde-Recht bis zur Wirkungslosigkeit abgeschwächt werden. Die Mobilfunkbetreiberinnen hätten mit dem neuen, verfassungswidrigen Gesetz vollkommen freie Hand: Mobilfunkantennen dürften neu ohne Baubewilligung, ohne öffentliche Information und ohne Kontroll- und Einsprache-Recht in Betrieb genommen und verstärkt werden. Selbst dann, wenn die Antennen Grenzwerte massiv überschreiten und gesetzeswidrig wären. Sogar bei Beschwerden dürften die Antennen bis zu 10 Jahren weiterstrahlen, weil die aufschiebende Wirkung von Beschwerden abgeschafft würde. Und sollte ein Gericht doch die Abschaltung verlangen, könnten die Betreiberinnen einfach einen kleinen Parameter ändern und die Antenne ein paar Tage später erneut in Betrieb nehmen. Das einzige Mittel dagegen wäre wiederum die (wirkungslose und sehr teure) Beschwerde.

UNNÖTIG UND VERFASSUNGSWIDRIG

Gut ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung stört sich an der Strahlung von Mobilfunkanlagen, während praktisch 100 Prozent der Bevölkerung mit 5G abgedeckt ist. Ein weiterer Mobilfunkausbau ist unnötig und wird seit Jahren von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt. Zugleich sieht das Bundesgericht in der Verfassung ein Recht auf Einsprache.

Rebekka Meier: «Wir fordern den vollständigen Rückzug des Gesetzesentwurfs und stattdessen ein Mitsprache-Recht der Bevölkerung bei der Weiterentwicklung des Mobilfunks. Und es braucht eine sinnvolle Weiterentwicklung des Schweizer Datenverkehrsnetzes: Mobilfunk darf nur für mobile Anwendungen im Aussenraum zur Anwendung kommen, im Innenraum muss Glasfaser zur Verfügung stehen.»

Für weitere Auskünfte:

Rebekka Meier, Präsidentin Schutz vor Strahlung
[email protected] / 032 652 61 61

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