Rebekka Meier, Schutz vor Strahlung

Mobilfunk: Bundesgerichtsentscheide jetzt umsetzen!

Es war ein grosser Sieg für alle, die nahe bei Mobilfunkanlagen wohnen: Das Bundesgericht hat im Jahr 2024 umstrittene Bagatellbewilligungen, Meldeverfahren, BPUK-Empfehlungen und BAFU-Baugesuchs-Empfehlungen abgeschafft! Jetzt sind die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, jede Mobilfunkantenne in der Schweiz genau zu überprüfen und Massnahmen zu verfügen – auch rückwirkend.

Zum Bundesgerichtsentscheid Steffisburg BE: Betrieb ohne schnelles 5G und viele offene Fragen

Endlich liegt jetzt ein mit Spannung erwartetes Bundesgerichtsurteil vor, doch beantwortet es nur einen Teil der offenen Fragen zu 5G, meint der Verein «Schutz vor Strahlung». Es geht um eine Mobilfunkanlage mit adaptiven 5G-Antennen, die auf einem Mehrfamilienhaus in Steffisburg BE entstehen soll.

Der Bundesrat lockert den Grenzwert: bis zehnfache Sendeleistung für 5G

Dabei werden die Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten. Weder sie noch die Gemeinden erhalten eine rekursfähige Verfügung. Es reicht die Einreichung eines Formulars bei der kantonalen Behörde. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid, nach dem bei einer Änderung des Einflusses auf die Umwelt eine Baubewilligung nötig ist.

800’000 Personen in der Schweiz sind elektrosensibel

Verrückt: Es gibt mehr Elektrosensible als Corona-Infizierte. Aber für ihren Schutz wird noch wenig getan. Der 16. Juni ist der «internationale Tag der Elektrosensibilität». Der Verein Schutz vor Strahlung hofft, dass der Bundesrat die angekündigte «umweltmedizinische Beratungsstelle für nicht-ionisierende Strahlung» bald einrichtet.