Baselbieter Solarstromförderung ist schlechter als vor 20 Jahren

Die ADEV Energiegenossenschaft produziert seit 20 Jahren im Kanton Basel-Landschaft Solarstrom. Die kantonalen Rahmenbedingungen haben sich im Kanton seither kaum verbessert und stagnieren auf tiefem Niveau. Eine Energiegesetzrevision ist vordringlich.

Im Jahre 1988 nahm die ADEV Energiegenossenschaft ihre erste und damals schweizweit grösste Photovoltaikanlage in Liestal in Betrieb. Während den letzten 20 Jahren hat die neun Kilowatt grosse Anlage auf dem Dach des Fraumatt-Schulhauses ohne weitere Umweltbelastung sauberen Strom produziert. In der 20-jährigen Betriebszeit hat die Anlage 135'000 Kilowattstunden erzeugt. Sobald die Dächer des Schulhauses saniert werden, will die ADEV die Anlage vergrössern und erneuern. Doch dieses Mal muss sich das damalige Pionierprojekt rechnen. Von zentraler Bedeutung sind bessere  gesetzliche Einspeisepreise für  Solarstrom.

Rahmenbedingungen sind konstant schlecht geblieben
ADEV-Geschäftsleitungsmitglied und Nationalrat Eric Nussbaumer zieht eine zweifache Bilanz zur Solarstromproduktion im Baselbiet: "Technisch hat man uns vor 20 Jahren belächelt, doch wir haben bewiesen, dass diese Technik Zukunft hat. Das freut mich." Unverständlich ist für Nussbaumer, dass sich die Rahmenbedingungen für die Solarstromnutzung  in dieser Zeit in der kantonalen Gesetzgebung nicht verbessert haben. "Die EBL zahlt für den Solarstrom immer noch gleich wenig, wie vor 20 Jahren, die Fördermittel wurden gekürzt, eine kostendeckende Einspeisevergütung lässt leider immer noch auf sich warten." Der Nationalrat stellt nüchtern fest, "statt Solarstrom zu fördern, herrsche im Energiekanton trotz einer neuen Energiestrategie nach wie vor Stillstand."

Landrätlicher Auftrag an die Energieversorger und die Regierung             
Der Landrat hat erst kürzlich und einmal mehr die Regierung mit einer Motion von Landrat Thomas Schulte (FDP) aufgefordert, rasch auch kantonal bessere Rahmenbedingungen für die Solarstromproduktion zu schaffen. Diese Forderung ist nichts Neues: Die Netzbetreiber EBM und EBL sollten verpflichtet werden, allen Solarstrom kostendeckend abzunehmen. "So kompliziert und weltfremd ist diese Forderung nicht. Ich bedaure, dass die beiden Elektras das nicht ohne gesetzliche Pflicht tun." Nussbaumer verweist dabei auf die Erfahrungen der Stadt Zürich, welche seit 1998 freiwillig Solarstrom zu kostendeckenden Preisen von Solarstromproduzenten einkauft.

Quelle:
ADEV
www.adev.ch
21. November 2008
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