Beichtgeheimnis auf dem Prüfstein

Im Februar 2008 wurden aus dem Stadtmuseum von Wismar (Mecklenburg), am hellichten Tag zwei Exponate im Wert von rund 15´000 Euro gestohlen, ein Elfenbeinkreuz aus dem 15. Jahrhundert sowie den ältesten Siegelstempel der Wismarer Stadtschule des 16. Jahrhundert.

Lokalen Zeitungen und Radiostationen war der Vorfall zunächst nur ein Randnotiz wert, ehe gut eine Woche später, die beiden Gegenstände auf etwas besondere Art und Weise wieder auftauchten und für neuen Gesprächsstoff sorgten.

Das Wiederauftauchen der Gegenstände war nicht etwa der Erfolg polizeilicher Ermittllungen sondern das Resultat einer Beichte!
Der Dieb oder die Diebin ist bis jezt unerkannt und ohne Strafe davon gekommen. Nun wird geprüft ob der Pastor tatsächlich die Aussage verweigern darf. Laut Paragraf 41 des Pfarrergesetz ist der Pastor dem Kirchenrecht nach «zum unverbrüchlichen Stillschweigen gegenüber jedermann verpflichtet». Und dies sogar, wenn ein Kapitalverbrechen vorliegt!

In Wismar ist man mehrheitlich der Meinung, bei kriminellen Handlungen sei das Beichtgeheimnis aufgehoben.
Quelle: Publik-Forum
04. Juni 2008
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