Deutsche Homeschool-Familie erhält politisches Asyl in den USA
Bahnbrechende Entscheidung der US-Gerichtsbarkeit
Familie Romeike aus Bissingen floh 2008 vor der in Deutschland immer noch üblichen Verfolgung durch die Behörden in die USA und beantragte dort politisches Asyl. Ihrem Antrag wurde nach einer Anhörung in Memphis, Tennessee, am 26. Januar 2010 stattgegeben. Aus der Urteilsbegründung:
«Die Rechte, die hier verletzt werden, sind grundlegende Menschenrechte, und kein Land hat ein Recht, sie zu verletzen... Homeschooler sind eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe, und die deutsche Regierung versucht, sie zu unterdrücken... Die Familie hat eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung... daher hat sie Anspruch auf Asyl .... und das Gericht gewährt Asyl.»
Michael Donnelly, Anwalt der «Homeschool Legal Defense Association» äusserte sich zufrieden über den Ausgang des Verfahrens. «Diese Entscheidung erkennt endlich an, dass deutsche Homeschooler eine gesellschaftliche Gruppe sind, die von einer westlichen Demokratie verfolgt werden. Es ist peinlich für Deutschland, denn ein westliches Land sollte grundlegende Menschenrechte achten, und dazu gehört die Erlaubnis für Eltern, ihre eigenen Kinder grosszuziehen und zu bilden... Wir hoffen, dass Deutschland nach dieser Entscheidung aufhören wird, Homeschooler zu verfolgen.»
Auch das deutsche Netzwerk Bildungsfreiheit (www.netzwerk-bildungsfreiheit.de) geht davon aus, dass diese Entscheidung eine Liberalisierung der deutschen Rechtssprechung zur Folge haben wird. «Diese Entscheidung verdeutlicht dem Rest der Welt, dass der deutsche Staat hier ausserhalb des für westliche Staaten üblichen Standards agiert... Die Entscheidung für Romeikes ... ist eine ernste Warnung an die deutschen Behörden, ihre Vorgehensweise zu ändern und die Elternrechte zu respektieren. Wir hoffen, dass die Entscheidung ein deutliches Signal an die Behörden in Deutschland sendet, rasch etwas zu ändern!»
www.bildunginfreiheit.de rief Eltern dazu auf, sich im Interesse aller Kinder für Bildungsfreiheit einzusetzen, von der das gesamte deutsche Bildungssystem nur profitieren werde: «Solange es kein Entrinnen vor dem Besuch deutscher Schulen gibt, werden diese nicht grundlegend besser werden – Monopolrechte sind nie gut für die Qualität.»
«Die Rechte, die hier verletzt werden, sind grundlegende Menschenrechte, und kein Land hat ein Recht, sie zu verletzen... Homeschooler sind eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe, und die deutsche Regierung versucht, sie zu unterdrücken... Die Familie hat eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung... daher hat sie Anspruch auf Asyl .... und das Gericht gewährt Asyl.»
Michael Donnelly, Anwalt der «Homeschool Legal Defense Association» äusserte sich zufrieden über den Ausgang des Verfahrens. «Diese Entscheidung erkennt endlich an, dass deutsche Homeschooler eine gesellschaftliche Gruppe sind, die von einer westlichen Demokratie verfolgt werden. Es ist peinlich für Deutschland, denn ein westliches Land sollte grundlegende Menschenrechte achten, und dazu gehört die Erlaubnis für Eltern, ihre eigenen Kinder grosszuziehen und zu bilden... Wir hoffen, dass Deutschland nach dieser Entscheidung aufhören wird, Homeschooler zu verfolgen.»
Auch das deutsche Netzwerk Bildungsfreiheit (www.netzwerk-bildungsfreiheit.de) geht davon aus, dass diese Entscheidung eine Liberalisierung der deutschen Rechtssprechung zur Folge haben wird. «Diese Entscheidung verdeutlicht dem Rest der Welt, dass der deutsche Staat hier ausserhalb des für westliche Staaten üblichen Standards agiert... Die Entscheidung für Romeikes ... ist eine ernste Warnung an die deutschen Behörden, ihre Vorgehensweise zu ändern und die Elternrechte zu respektieren. Wir hoffen, dass die Entscheidung ein deutliches Signal an die Behörden in Deutschland sendet, rasch etwas zu ändern!»
www.bildunginfreiheit.de rief Eltern dazu auf, sich im Interesse aller Kinder für Bildungsfreiheit einzusetzen, von der das gesamte deutsche Bildungssystem nur profitieren werde: «Solange es kein Entrinnen vor dem Besuch deutscher Schulen gibt, werden diese nicht grundlegend besser werden – Monopolrechte sind nie gut für die Qualität.»
29. Januar 2010
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