Deutschland unterstützt Angriffskrieg gegen Iran
Jurist spricht von „erschreckendem Völkerrechtsnihilismus“

Die Bundesregierung gerät wegen ihrer Haltung zum laufenden Krieg gegen den Iran massiv in die Kritik. Am 1. März 2026 hatten Deutschland, Frankreich und Großbritannien in einer gemeinsamen Erklärung angekündigt, den Angreifern (USA und Israel) „militärische Defensivmaßnahmen“ zu ermöglichen, um die iranische Fähigkeit zur Abfeuerung von Raketen und Drohnen „an der Quelle“ zu zerstören. Regierungssprecher Stefan Kornelius rechtfertigte dies am 2. März in der Bundespressekonferenz mit vorherigen Verstößen Irans gegen das Völkerrecht – darunter nukleares Anreicherungsprogramm, ballistisches Programm und Bedrohungen durch Proxys.

Kornelius betonte, es gebe keinen Beweis für ein aktives iranisches Atomwaffenprogramm, erwähnte aber 440 Kilogramm hoch angereichertes Plutonium, dessen Verbleib nach Zerstörung der Anlagen unklar sei. Deutschland wolle keine direkte Beteiligung, sondern lediglich „ermöglichen“ – etwa durch Überflugrechte oder Nutzung von US-Basen wie Ramstein, was durch Stationierungsabkommen geregelt sei.

Der Völkerrechtler Norman Paech sieht darin eine „flagrante Verletzung“ des Völkerrechts und des Grundgesetzes (Art. 25–26), das Angriffskriege und Vorbereitungen dazu verbiete. Selbst verbale Unterstützung sei untersagt. Es fehle jede UN-Mandatsgrundlage oder Selbstverteidigungsrechtfertigung; die IAEA bestätigte kürzlich kein iranisches Atomwaffenprogramm. Paech sprach von „erschreckendem Völkerrechtsnihilismus“ in Politik und Medien, wo Bedrohungen willkürlich konstruiert würden.

Kritiker warnen: Indirekte Unterstützung durch deutsches Territorium mache Berlin mitschuldig an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Dies untergrabe die Friedensordnung und setze gefährliche Präzedenzen. Während der Konflikt eskaliert, schweigt die Regierung zu möglichen Folgen für Energiepreise und Wirtschaft – stattdessen dominiert die Rhetorik der „Verteidigung“.