Die Sabotage von Nordstream sei ein Akt in einem gerechten Verteidigungskrieg gewesen, entscheidet ein polnischer Richter
Der ungarische Aussenminister Szijjarto schreibt Klartext zu diesem Präzedenzfall: «Laut Polen kann man eine Infrastruktur in Europa in die Luft sprengen, wenn sie einem nicht gefällt.»

Der polnische Richter Dariusz Lubowski entschied gegen die Auslieferung eines Verdächtigen des Nord Stream-Anschlags an Deutschland.

Begründung: Der Sabotageakt habe im Rahmen eines «gerechten Verteidigungskrieges» stattgefunden, Deutschland habe keine Gerichtsbarkeit über die internationalen Gewässer hat, in denen er stattfand. Zudem wäre der ukrainische Staat verantwortlich, wenn er diesen Angriff tatsächlich orchestriert hätte, nicht die Verschwörer, die ihn ausgeführt haben.

Das erzürnte den ungarischen Außenminister Peter Szijjarto, obwohl sein Land von der Zerstörung von Nordstream nicht betroffen ist. Er schrieb auf X

«Skandalös: Laut Polen kann man eine Infrastruktur in Europa in die Luft sprengen, wenn sie einem nicht gefällt. Damit haben sie Terroranschlägen in Europa im Voraus grünes Licht gegeben. Polen hat einen Terroristen nicht nur freigelassen, sondern feiert ihn sogar – so weit ist es mit der europäischen Rechtsstaatlichkeit gekommen.»

Die Argumente zeigen, dass Ungarn sich um die in diesem Fall betroffenen Grundsätze sorgt. Der Präzedenzfall, den Kampf der Ukraine gegen Russland als «gerechten Verteidigungskrieg» zu deklarieren, könnte von Richtern in der gesamten EU ausgenutzt werden, um Kiew von der Verantwortung für die Zerstörung der ungarischen Energiesicherheit freizusprechen.

Sie könnten auch argumentieren, dass Ungarn keine Gerichtsbarkeit über Russland hat, wo die Druschba-Pipeline bombardiert wurde, so wie der polnische Richter Lubowski argumentierte, dass Deutschland keine Gerichtsbarkeit über die internationalen Gewässer hat, in denen die Zerstörung von Nord Stream stattfand.

Ganzer Text (auf englisch)