Ein internationales Sondertribunal soll Russland nach ukrainischem Recht aburteilen

Die deutsche Außenministerin Baerbock will Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen – vor einem Sondertribunal, damit alle westlichen Angriffskriege seit 1999 straflos bleiben können.

Das Sondertribunal soll nach ukrainischem Recht vorgehen, das das Führen von Angriffskriegen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Es soll allerdings außerhalb der Ukraine angesiedelt werden und mit international ausgewähltem Personal besetzt werden; als ein möglicher Standort ist Den Haag im Gespräch. Dort führte Baerbock Anfang dieser Woche Gespräche über das Vorhaben.

Eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt als wenig aussichtsreich: Dort haben die westlichen Mächte, um nicht selbst verurteilt zu werden, die formalen Voraussetzungen für die Aburteilung eines Angriffskrieges, wie es in Berichten heißt, allzu „eng formuliert“.

Tatsächlich ist eine Verurteilung von Russlands Überfall auf die Ukraine unter den Bedingungen des – für sämtliche Staaten gleichermaßen geltenden – internationalen Rechts im Prinzip undenkbar, solange westliche Angriffskriege straflos bleiben. Letzteres gilt insbesondere für die Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011).

Den ersten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nach dem Ende des Kalten Krieges entfesselte die NATO am 24. März 1999 gegen Jugoslawien. Dass ihr Krieg ein klarer Bruch des internationalen Rechts war, hat der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder später offen eingestanden.

Die Bundesrepublik habe „zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt, ohne dass es einen [UN-]Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte“, erklärte Schröder am 9. März 2014 auf einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung Die Zeit: „Ohne Sicherheitsratsbeschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu führen, war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.“

Bereits Monate vor dem Überfall auf Jugoslawien hatte etwa der deutsche Diplomat Hans Arnold gewarnt:

Würden die NATO-Staaten ... ohne UNO-Mandat mit militärischer Gewalt gegen Jugoslawien vorgehen, dann würden sie nicht nur einen eklatanten Völkerrechtsbruch begehen, sondern zweifellos auch weiteren Völkerrechtsverletzungen Tür und Tor öffnen. ... Kein wie auch immer gearteter Zweck könnte dieses Mittel heiligen.

Für keinen der drei großen völkerrechtswidrigen Kriege, die die Mächte Europas und die Vereinigten Staaten im vergangenen Vierteljahrhundert angezettelt haben, ist jemals auch nur irgendjemand zur Rechenschaft gezogen worden. Sogar nachgewiesene Kriegsverbrechen bleiben in aller Regel straflos – im Gegensatz zu Journalisten bzw. Whistleblowern, die Kriegsverbrechen aufdecken; bekanntestes Beispiel ist Julian Assange. Die USA haben zeitweise sogar Sanktionen gegen die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, verhängt: Sie wollte mutmaßliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen.

Ganz anders verhält es sich nun mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und mit Blick auf Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg. Zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine ermitteln mittlerweile laut Berichten mehr als ein Dutzend Staaten inklusive Deutschland – darunter Staaten, die sich und ihren Militärs faktisch Straffreiheit beim Führen der erwähnten Angriffskriege und bei Kriegsverbrechen gewähren. …

Konkret schlägt die deutsche Außenministerin nun die Einrichtung eines Sondertribunals vor, das ukrainisches Recht anwenden soll. Konkret soll Artikel 437 der ukrainischen Verfassung genutzt werden; er sieht für Planung, Vorbereitung und Führen eines Angriffskriegs 10 bis 15 Jahre Haft vor.

Ganzer Text: German Foreign Policy: Das Sondertribunal. 18. 1. 2023
 

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