Elektrosmog-Schäden gerichtlich bestätigt
Das höchste Gericht in Italien, das "Corte di Cassazione" (3. Instanz), bestätigte am 1. Oktober 2012 das Urteil des Berufungsgerichts von Brescia. Nach dessen Urteil musste die italienische Berufsgenossenschaft (INAIL) Mr. Marcolini entschädigen, einen Arbeiter, der aufgrund jahrelanger Handynutzung an einem Hirntumor litt. Diagnose-Funk hat die Stellungnahme ins Deutsche übersetzt: http://www.diagnose-funk.org/assets/df_bp_icems-2012-10-29.pdf
Das Urteil des höchsten italienischen Gerichtes des EU-Mitgliedslandes Italien hat internationale Bedeutung: Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Gehirntumor des Klägers auf seine Handynutzung zurückzuführen ist. Mit diesem Urteil sind auch die Versuche der Industrie gescheitert, mit Gefälligkeitsgutachten diesen Zusammenhang zu verschleiern und industrieunabhängige Forschungsergebnisse zu diffamieren. Bereits nach der Eingruppierung der nichtionisierenden Strahlung als "möglicherweise Krebs erregend" durch die WHO im Mai 2011 zeigte sich die Europäische Umweltagentur besorgt über die weltweite Kampagne der Mobilfunkbetreiber mit dem Ziel, diese Eingruppierung durch Diffamierungen rückgängig zu machen.
Die italienischen Richter haben sich nicht von Lobbyisten unter Druck setzen lassen und Unabhängigkeit bewahrt. Dieses Urteil bekräftigt die Beschlüsse des Europarlaments, des Europarates, die Appelle und Frühwarnungen der Europäischen Umweltagentur, in denen eine Aufklärung über die Gefahren des Mobilfunks gefordert und eine Vorsorgepolitik, besonders gegenüber Kinder und Jugendlichen angemahnt wird. Diagnose-Funk e.V. fordert, dass die Politik die Stellungnahme des ICEMS und die Beschlüsse der europäischen Gremien zur Kenntnis nimmt und danach handelt.
Der ICEMS ist ein Zusammenschluss weltweit führender industrieunabhängiger Wissenschaftler und Lehrstuhlinhaber mit Sitz in Venedig: www.icems.eu
Das Urteil des höchsten italienischen Gerichtes des EU-Mitgliedslandes Italien hat internationale Bedeutung: Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Gehirntumor des Klägers auf seine Handynutzung zurückzuführen ist. Mit diesem Urteil sind auch die Versuche der Industrie gescheitert, mit Gefälligkeitsgutachten diesen Zusammenhang zu verschleiern und industrieunabhängige Forschungsergebnisse zu diffamieren. Bereits nach der Eingruppierung der nichtionisierenden Strahlung als "möglicherweise Krebs erregend" durch die WHO im Mai 2011 zeigte sich die Europäische Umweltagentur besorgt über die weltweite Kampagne der Mobilfunkbetreiber mit dem Ziel, diese Eingruppierung durch Diffamierungen rückgängig zu machen.
Die italienischen Richter haben sich nicht von Lobbyisten unter Druck setzen lassen und Unabhängigkeit bewahrt. Dieses Urteil bekräftigt die Beschlüsse des Europarlaments, des Europarates, die Appelle und Frühwarnungen der Europäischen Umweltagentur, in denen eine Aufklärung über die Gefahren des Mobilfunks gefordert und eine Vorsorgepolitik, besonders gegenüber Kinder und Jugendlichen angemahnt wird. Diagnose-Funk e.V. fordert, dass die Politik die Stellungnahme des ICEMS und die Beschlüsse der europäischen Gremien zur Kenntnis nimmt und danach handelt.
Der ICEMS ist ein Zusammenschluss weltweit führender industrieunabhängiger Wissenschaftler und Lehrstuhlinhaber mit Sitz in Venedig: www.icems.eu
29. Oktober 2012
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