EU: Zulassung von GVO bleibt umstritten

Die Europäische Union tut sich schwer mit Entscheidungen zur Zulassung von genveränderten Organismen (GVO) und den nationalen Verboten. Letztere bleiben in Österreich, Ungarn und Frankreich vorerst bestehen.

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich bisher nicht über die Zukunft der Anbauverbote Frankreichs und Griechenlands für MON810 verständigen. Die französische Regierung hält an ihrem Anbauverbot fest, trotz eines Berichts ihrer nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Afssa), die MON810 als unbedenklich für Mensch und Tier bewertet.

Auch über die Anbau-Zulassung von zwei Bt-Maislinien (Bt11 und 1507) konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht einigen: Die Abstimmung im Ständigen Ausschuss Ende Februar endete ohne qualifizierte Mehrheit.

Auch die in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für die gentechnisch veränderten Maislinien MON810 und T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister durchsetzen.

Österreich: Recht auf nationale Verbote
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten der Anbau-Zulassung von zwei weiteren Bt-Maislinien (Bt11 und 1507) nicht zugestimmt haben, verlangt Österreich jetzt von Brüssel, dass über die Frage, ob in einem Land eine bestimmte GV-Sorte angebaut werden darf, künftig national entschieden werden kann.

Mehr Informationen: http://www.blauen-institut.ch

(Red: db)