Freisetzungsversuch: Vorschriften nicht eingehalten - offene Sicherheitsfragen
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) bezweifeln die Gesetzeskonformität der neusten Freisetzungsversuche. Das gesetzlich vorgeschriebene Stufenkonzept sei mangelhaft eingehalten, Sicherheitsfragen blieben offen und das Vorsorgeprinzip werde verletzt.
Das BAFU hat am 3. September der Universität Zürich und der ETH Zürich drei Freisetzungsversuche mit pilzresistenten Gentech-Weizensorten sowie einer Kreuzung von Gentech-Weizen und einem Wildgras bewilligt. Gentechnik-kritische Organisationen hatten im Vernehmlassungsverfahren die Gesuche eingehend begutachtet und alle Versuche zur Ablehnung empfohlen.
Das Gentechnikgesetz GTG verlangt unmissverständlich als Vorbedingung für eine Bewilligung von Freisetzungsversuchen in der Umwelt ausgewertete Vorversuche im geschlossenen System. Die bewilligten Gesuche haben aber eine dünne Basis an Abklärungen in geschlossenen Systemen. So wollen die Antragsteller wichtige Biosicherheitsaspekte gleich im Freiland untersuchen und nicht vorab im Gewächshaus abklären. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zum GTG, das beim experimentellen Umgang ein Stufenprinzip Labor – Gewächshalle – Umwelt vorschreibt.
Zudem ist die Biosicherheit nicht durchwegs gegeben und die AefU lehnen im Sinne des Vorsorgeprinzips diese Freisetzungsversuche ab.
Während des Gentech-Moratoriums in der Schweiz ist Gentechforschung möglich. Das Gentechnik-Gesetz mit seinen Sicherheitsregelungen muss aber zwingend eingehalten werden.
http://www.aefu.ch
Der Standpunkt des Bundesamtes für Umwelt
Das BAFU hat am 3. September der Universität Zürich und der ETH Zürich drei Freisetzungsversuche mit pilzresistenten Gentech-Weizensorten sowie einer Kreuzung von Gentech-Weizen und einem Wildgras bewilligt. Gentechnik-kritische Organisationen hatten im Vernehmlassungsverfahren die Gesuche eingehend begutachtet und alle Versuche zur Ablehnung empfohlen.
Das Gentechnikgesetz GTG verlangt unmissverständlich als Vorbedingung für eine Bewilligung von Freisetzungsversuchen in der Umwelt ausgewertete Vorversuche im geschlossenen System. Die bewilligten Gesuche haben aber eine dünne Basis an Abklärungen in geschlossenen Systemen. So wollen die Antragsteller wichtige Biosicherheitsaspekte gleich im Freiland untersuchen und nicht vorab im Gewächshaus abklären. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zum GTG, das beim experimentellen Umgang ein Stufenprinzip Labor – Gewächshalle – Umwelt vorschreibt.
Zudem ist die Biosicherheit nicht durchwegs gegeben und die AefU lehnen im Sinne des Vorsorgeprinzips diese Freisetzungsversuche ab.
Während des Gentech-Moratoriums in der Schweiz ist Gentechforschung möglich. Das Gentechnik-Gesetz mit seinen Sicherheitsregelungen muss aber zwingend eingehalten werden.
http://www.aefu.ch
Der Standpunkt des Bundesamtes für Umwelt
05. September 2007
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