Von der Leyen hat im Frühjahr 2025 die “Wiederbewaffnung” der EU angekündigt und ein ca. 800 Mrd. euro schweres Aufrüstungsprogramm aufgelegt. Ein Teil davon wird durch neue EU-Schulden finanziert, viel Geld fließt in die Ukraine, wo ein Korruptionsskandal dem nächsten folgt.
Da liegt die Frage nahe, ob alles mit rechten Dingen zugeht. De Masi wollte es genauer wissen und hat eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gestellt. Die wurde jedoch erst mit wochenlanger Verspätung und dann auch nur teilweise beantwortet.
Kein Einzelfall – EU-Abgeordnete aller Fraktionen klagen über mangelnde Transparenz und schleppende Bearbeitung ihrer Anfragen durch die von der Leyen-Behörde. De Masi will sich damit nicht länger abfinden und klagt vor dem EU-Gericht in Luxemburg.
Dabei soll ein Präzedenzurteil für das Fragerecht der Europaabgeordneten erstritten werden. Prozessbevollmächtigter ist der frühere sächsische Verfassungsrichter Prof. Degenhart. Als Vertreter von “Mehr Demokratie” war er unter anderem Mitverfasser einer im Jahr 2012 erhobenen Verfassungsbeschwerde in Deutschland zum Euro-Rettungsschirm und europäischen Fiskalpakt.
Zitat De Masi:
Frau von der Leyen ist vom Beschaffungsfilz der Bundeswehr bis zur Pfizer-Affäre immer wieder durch Missmanagement und Löschung von Akten in Erscheinung getreten. Es gab sogar europäische Gerichtsurteile gegen die EU-Kommissionspräsidentin. Bei der Hochrüstung drohen neue Beschaffungsskandale. Frau von der Leyen weigerte sich zunächst über Monate meine parlamentarische Anfrage zu ihren Kontakten zur Rüstungsindustrie zu beantworten und tat dies dann erst nach mehrfacher Aufforderung der Präsidentin des EU-Parlaments unvollständig. Ich werde daher die Rechte des vom Volk gewählten Europäischen Parlaments gegen die EU-Kommission vor dem EU-Gericht einklagen!
Reaktion der EU-Kommission:
Die Kommission teilt die Rechtsauffassung von Herrn De Masi ausdrücklich nicht. Es ist aber sein gutes Recht, eine ihn nicht zufriedenstellende Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.