Ist Erwerbsarbeit in der Wohnung erlaubt?

Nebenerwerb, Teilzeitarbeit und selbständige Erwerbstätigkeit zu Hause: Was ist erlaubt, was sprengt den Rahmen? Der Mieterverband informiert über Standards, Rechte, Pflichten und Verhältnismässigkeit.

Immer mehr Erwerbstätige üben ihren Beruf ganz oder teilweise zu Hause aus. Mit Rechtsfragen rund um das Thema beschäftigt sich die Titelgeschichte der aktuellen Nummer des Magazins „Mieten und Wohnen“ des schweizerischen Mieterverbands (MV).

Wichtigstes Kriterium ist offenbar, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch sollen Strom- und Wasserverbrauch nicht deutlich ansteigen, mit schweren Maschinen oder Chemikalien darf nicht gearbeitet werden.

Büroarbeit (Teil- oder Vollzeit) ohne Kundenverkehr verletzt diese Prinzipien nicht. Bestimmungen über die Zulässigkeit von Berufsarbeit in der Wohnung in Mietvertrag oder Hausordnung sind laut MV nur verbindlich, „solange sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind.“

db.

Quelle: Mieten & Wohnen, Magazin des Mieterverbands Nr. 8/08.
http://www.mieterverband.ch/smv_mundw.0.html
22. November 2008
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