Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Kurdin Bahar Yalçınkaya ist nach ihrer Abschiebung aus der Schweiz unmittelbar nach der Einreise in die Türkei festgenommen worden. Seit Mittwoch sitzt sie zusammen mit ihrem 15 Monate alten Kind im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul in Untersuchungshaft. Das ältere Kind ist fünf Jahre alt; das jüngste wurde in der Schweiz geboren.
Yalçınkaya war am Dienstag aus dem Rückkehrzentrum Oberhalden Finkenried im Kanton Zürich abgeschoben worden. Ihr Schweizer Anwalt Murat Özten hatte die Behörden zuvor ausdrücklich vor laufenden Ermittlungen in der Türkei wegen angeblicher Propaganda für die kurdische Freiheitsbewegung und dem hohen Risiko einer Festnahme gewarnt. Genau dieses Szenario trat ein.
Nach Angaben einer Mitbewohnerin holten Polizeikräfte die Frau gewaltsam aus ihrem Zimmer und führten sie mit auf dem Rücken gefesselten Händen vor den Augen der Kinder ab. Der Anwalt kritisiert das Vorgehen als rechtlich und menschlich nicht vertretbar. Der Fall wirft Fragen zur Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips auf: Es besagt, dass kein Staat eine Person in ein Land zurückschicken darf, in dem ihr ernsthafte Gefahr droht.