Die EU-Kommission erweitert die Verwendung von Insekten für Lebensmittel. Die Verordnung 2025/89 wurde am 20. Januar 2025 erlassen und betrifft die «Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel.»
Brot und Kuchen dürfen damit ab dem 10. Februar 2025 bis zu vier Prozent, Teigwaren und Obst- und Gemüsekompotte bis zu 3,5 Prozent, verarbeitete Kartoffelprodukte bis zu 3 Prozent und Käse ein Prozent des Larvenpulvers enthalten.
Das französische Unternehmen Nutri’Earth hatte 2019 einen entsprechenden Antrag bei der Kommission gestellt und darf vorläufig als einziges dieses Pulver vertreiben. Die Kennzeichung in den Zutatenliste des Produktets lautet: «UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm).» Dort muss auch stehen, dass das Pulver bei «Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.»
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