Neutralitätsrecht gegenüber den USA angewendet
Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff von Israel und den USA auf den Iran herrscht Krieg im Nahen Osten Krieg. Gemäss Völkerrecht hat die Schweiz das Neutralitätsrecht angewendet, schreibt Ariet Güttinger für bene.swiss

Am 14. März hat der Bundesrat über Überflugsgesuche der USA entschieden. Dabei hat er gemäss der völkerrechtlichen Verpflichtung der neutralen Schweiz das Hager Landkriegsabkommen von 1907 angewendet. Dazu teilt der Bundesrat folgendes mit: „Das Neutralitätsrecht verbietet Überflüge der Konfliktparteien, die einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit dem Konflikt verfolgen. Zulässig sind humanitäre und medizinische Transite inklusive Transporte von Verwundeten sowie Überflüge, die in keinem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen.“

Die Gesuche für den Überflug von zwei militärischen Aufklärungsflugzeugen für den 15. März wurden abgelehnt. Ein Flug nach abgeschlossener Wartung wurde für den 17. März bewilligt. Zwei Überflüge von Transportflugzeugen für den 15. März wurden bewilligt.

Künftige Gesuche sollen in diesem Sinne behandelt werden. Transportflüge der USA, die nicht im Zusammenhang mit dem Krieg stehen, werden bewilligt. „Gesuche für solche Überflüge sind jedoch abzulehnen, wenn sie den courant normal übersteigen und sich nicht eruieren lässt, welches der Zweck dieser Überflüge ist“, schreibt der Bundesrat und fügt an: „Für die USA besteht weiterhin eine Jahresbewilligung für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge. Ausgeschlossen davon sind insbesondere Staatsflüge, die im Krieg zwischen den USA, Israel und Iran eine militärische Unterstützung darstellen würden.“