CH: Sonderabfälle im Kehrichtsack?

In der Revision zur Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA schlägt der Bund vor, dass Haushalte Sonderabfälle in Kleinmengen bis höchstens 200 Gramm Gewicht im Kehrichtsack entsorgen dürfen. Die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Pusch spricht sich in ihrer Vernehmlassung gegen diese Änderung aus.
(Wortlaut Pusch-Mediencommuniqué 18.02.2009)

Die Separatsammlung von Haushaltsonderabfällen wurde aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes über Jahre kontinuierlich aufgebaut und hat einen guten Stand erreicht. Die vorgeschlagene Entsorgung von Kleinmengen mit dem Kehrichtsack hätte eine falsche Signalwirkung und könnte dadurch bei der Bevölkerung die gesamte Separatsammlung von Sonderabfällen in Frage stellen.

Zudem ist die Sicherheit für Mensch und Umwelt bei der Lagerung und dem Transport von Sonderabfällen zusammen mit dem Kehricht nicht gewährleistet.

Zudem erachtet Pusch das Vorgehen für Konsumenten als nicht praktikabel: Soll ein Konsument jedes Mal mit einer Waage das Gewicht des Abfalls bestimmen? Die vorgeschlagene Änderung ist in dieser Form nur schwer kommunizierbar und ihre Einhaltung praktisch nicht kontrollierbar.

Mehr Informationen:
http://www.umweltschutz.ch/index.php?pid=90&id=46
19. Februar 2009
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