21.047 Smartmeter: Flexible Stromtarife, mehr Strahlung, wenig Effekt

In der aktuellen Energiedebatte im Nationalrat stehen sich Naturschutz und Stromproduktion gegenüber. Der Verein Schutz vor Strahlung befürchtet allerdings eine deutliche Zunahme der Strahlenbelastungen in sämtlichen Innenräumen.

Smartmeter

Der Stromspareffekt von Smartmetern liegt bei rund 1.8%
Bereits das 2017 an der Urne verabschiedete Energiegesetz gab dem Bundesrat die Möglichkeit, «intelligente Messsysteme» einzuführen (Art. 17a EnG). Damit sind sogenannte Smartmeter gemeint, die den aktuellen Zählerstand elektronisch an den Stromlieferanten mitteilen können. Diese Geräte können wie analoge Zähler auch selbstständig von Hoch- auf Niedertarif wechseln oder auf Befehl von Aussen den Stromdurchfluss unterbrechen. 
Da Smartmeter in vielen Fällen bei der Datenübertragung Strahlung abgeben, wehrten sich in den vergangenen drei Jahren mehrere hundert Personen bei ihrem Elektrizitätsunternehmen und lehnten den Smartmeter erfolgreich ab.
Die Energie- und Stromversorgungsgesetze, die zurzeit im Nationalrat debattiert werden, sehen neu die Festlegung eines Zeitpunkts für die Verwendung von Smartmetern vor. Bisher scheinen die Smartmeter kaum einen Vorteil zu bringen, sondern vor allem die Arbeit vom Zählerablesen im Keller ins Büro an den Computer verschoben zu haben. 
Die Nationalratskommission UREK schlägt vor, dass der Smartmeter neu auch bei der Stromeinsparung helfen soll. Stromverbraucher und -erzeuger sollen neu ihre aktuellen Zählerstände, inklusive Vergleiche mit vergleichbaren Verbrauchern und den Vorjahreswerten abrufen können. Zusätzlich soll Verbrauchern und Erzeugern eine Schnittstelle zur Verfügung stehen, über die sie ihren Verbrauch oder ihre Einspeisung ablesen können, was heute bereits ohne Schnittstelle möglich ist. 
Man verspricht sich davon, dass sich Stromverbraucher ihres Verbrauchs bewusst werden und dadurch Energie sparen. Doch das Bundesamt für Energie schreibt aufgrund von Erkenntnissen in Pilotprojekten, dass dies lediglich eine marginale Strom-Einsparung von 1.8% bringt. Es sei denn, der Verbraucher wird bei Stromflaute mit einem überdurchschnittlich hohen Preis bestraft und ändert sein Verhalten. Dann könnte der Effekt grösser sein.

Verhaltensänderung durch diskriminierende Tarifmodelle 
Ziel des Bundesrat und der UREK scheint ein flexibles Tarifmodell zu sein. In verklausulierten Absätzen wird im Gesetzesentwurf beschrieben, dass jeder Endverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber der Inhaber von Flexibilität sei. 
Im Prinzip ist Flexibilität ja ein wertvolles Gut. Wer darüber verfügt, könnte flexible Stromtarife wählen, ein «netzentlastendes Verhalten» an den Tag legen oder sogar die Steuerung und Regelung von bestimmten (Haushalts-)Geräten vollständig dem EW überlassen. 
Die Verhaltensänderung in Teilen der Bevölkerung soll offenbar zu einer gleichmässigeren Auslastung des Stromnetzes führen, so wie es in Deutschland erst kürzlich beschlossen wurde. Diese Anreize sollen die Menschen dazu bewegen, ständig die Stromtarife zu «checken» und möglichst nur bei genügend Sonne, Wasser und Wind Strom zu verbrauchen. 
Im aktuellen Schritt scheint die Wahl des flexiblen Tarifs noch freiwillig zu sein. Doch aufgrund der wohl höheren Stromkosten im unflexiblen Modell könnten in Zukunft immer mehr Menschen zum Umstieg auf das flexible Modell gezwungen sein.
Erstaunlicherweise gibt es bis heute keine Diskussionen über die dadurch mögliche Diskriminierung von Berufstätigen wie beispielsweise Lastwagenfahrer/innen, Lehrer- oder Krankenhauspersonal und Angestellte im Baugewerbe.
Die UREK schlägt zudem vor, dass EW's sogar ohne vorherige Zustimmung auf steuer- und regelbare Geräte zugreifen und bei zu viel Strom die Photovoltaikanlage abregeln dürfen. Bei «unmittelbarer Gefährdung des sicheren Netzbetriebs» könnten die EW's sogar ungefragt das Elektroauto als Stromlieferant nutzen und die Wärmepumpe drosseln.

Unnötige Strahlung durch Kommunikation des Smartmeters
Durch die ständige Kommunikation der Energiezähler mit den EW's entsteht selbst bei der kabelgebundenen Anbindung übers Kabel (PLC) Strahlung, mit Ausnahme bei Glasfaser-gebundenen Smartmetern. 
Das PLC-Signal breitet sich über das gesamte Stromnetz aus und wird von jedem Haushaltskabel, sogar vom Nachttisch-Lämpli, in die Luft abgestrahlt. Wer jetzt schon durch Krankheit oder Umwelteinflüsse wie Lärm, Feinstaub oder Strahlung erschöpft ist, wird durch die zusätzliche Strahlung weiter geschwächt. Für Menschen, deren Körper auf Funkstrahlung mit Erschöpfung, Tinnitus, Schmerzen, Schwindel, Übelkeit und weiteren Symptomen reagiert, kann der Einbau eines strahlenden Smartmeters in ihre privaten Räume zur unerträglichen Qual werden. Dies bestätigen hunderte Erfahrungsberichte von zuvor unwissenden Betroffenen aus der ganzen Welt wie auch aus der Schweiz, welche nach dem Smartmeter-Einbau «krank» wurden.

Die schlimmsten Auswirkungen könnte ein flächendeckender Ausbau des Smartmeter-Netzes auf Vögel haben. Eine international anerkannte Studie zeigt auf, welcher Mechanismus die Orientierung von Vögeln bei Strahlung in einem bestimmten Frequenzbereich ausser Kraft setzt. PLC-Smartmeter senden in diesem kritischen Bereich und strahlen bis 500 Meter weit. 
Tausende strahlende Liegenschaften ergeben einen dichten «Strahlennebel», bis weit in den Himmel hinauf. Ans Glasfasernetz angebundene Smartmeter ohne Funkverbindungen hingegen verursachen keine Strahlung. Denkbar wären ausserdem Smartmeter, welche die Daten nur speichern, sie den Stromkunden auf einem Bildschirm zeigen (Stromspareffekt) und beispielsweise einmal pro Monat ans EW übertragen (auch flexibler Tarif möglich).

Aussagekräftige Analysen und belastbare Untersuchungen notwendig
Der Wechsel auf strahlende Smartmeter ist mit unvorhersehbaren Konsequenzen in allen unseren Lebensbereichen wie auch in der Umwelt verbunden. Ungeklärt sind auch die anfallende Menge an «grauer Energie» und der Umgang mit dem bald anfallenden Elektroschrott. 
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 erstellte der Bund aussagekräftige Analysen zur Smartmetereinführung. Der Verein Schutz vor Strahlung fordert die Aktualisierung der Analysen mit Erkenntnissen über die Folgen auf die Bevölkerung und die Umwelt. Nur so ist eine Interessensabwägung möglich und es kann garantiert werden, dass eine Diskriminierung einzelner Personengruppen ausgeschlossen wird und die negativen Folgen auf Gesundheit und Umwelt sich in Grenzen halten.

Der Verein Schutz vor Strahlung empfiehlt die ausschliessliche Nutzung von strahlungsfreier Glasfaser für den Datenverkehr. Menschen, die aufgrund Funkstrahlung starke körperliche Beschwerden erleiden, würden ansonsten praktisch aus sämtlichen Gebäuden der Schweiz ausgeschlossen.


Verein Schutz vor Strahlung:
Rebekka Meier, Präsidentin
[email protected]
032 652 61 61