Warum Kultur-Landwirtschaft?

In Kapitel 7 geht es um den Kultur-Wandel der Landwirtschaft.

Mia Leu
Was zählt, ist die Mikro- und Makroökonomie des Lebendigen. Foto:Mia Leu

Das Kultivieren der Erde, das heisst die bewusste und zielorientierte Arbeit des Menschen in und mit der Natur, ist der stärkste Kulturentwicklungsfaktor innerhalb der Menschheitsgeschichte. All unsere heutigen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Errungenschaften lassen sich letztendlich darauf zurückführen. Das bewusste Arbeiten des Menschen mit der Natur hat zuerst den Menschen allgemein als Kulturmenschen und im Verlaufe dieser Entwicklung auch das Individuum Mensch, seine Persönlichkeit, sein Ich-Bewusstsein zur Entfaltung gebracht.

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Dieser Beitrag stammt aus dem neuen Zeitpunkt-Magazins zum Thema: Das Hohelied der Landwirtschaft - hier können Sie es bestellen.
Den komplette Text von Andreas Beers veröffentlichen wir sukzessive.

Erde und Mensch leben im gemeinsamen Wandel und sind eine untrennbare Einheit von Materie, Seele und Geist. Der seit Jahrtausenden dynamisch verlaufende Klimawandel auf unserer Erde ist ein Ausdruck für die Lebendigkeit eines komplexen irdisch-kosmischen Lebenszyklus. In der Art, wie die Menschheit auf der Erde Landwirtschaft betreibt, wie wir die Erde kultivieren und Nahrungsmittel erzeugen, nehmen wir direkten Einfluss auf diesen Lebenszyklus.

Wenn wir über Landwirtschaft sprechen wollen, das heisst, über konkrete umsetzbare Gedanken einer zukunftsfähigen Kultur-Landwirtschaft, über Ökologie und Ökonomie im weitesten Sinne, dann ist unsere Naturgrundlage die wichtigste und zugleich einzige Basis für alle Zielsetzungen eines nachhaltigen Wandels.

Wir haben nur eine Erde. Und diese eine Erde bietet für alle Menschen die einzige relevante Lebensgrundlage. Wir können auf vieles verzichten, auch wenn eine zunehmende Zahl von Menschen sich in die Illusion hineindenken und versuchen zu leben, sie könnten in einer virtuellen Welt existieren. Auf was wir nicht verzichten können, wenn wir in Frieden, Gesundheit und Wohlsein leben wollen, ist eine intakte gesunde Naturgrundlage. Das heisst: Luft, Wasser und Erde müssen als höchstes Gut dieser Lebenswelt für alle Menschen frei verfügbar sein, müssen erhalten und geschützt werden.

Was ist Kultur-Landwirtschaft?

Kultur-Landwirtschaft beschreibt eine Landbewirtschaftung, die mit ihrer Kernaufgabe (der Urproduktion) Boden, Pflanzen und Tiere in einem nahezu geschlossenen biologisch-organischen Prozess bewirtschaftet und pflegt.

Kultur-Landwirtschaft ist in ihrem Umfeld organisch vernetzt und eingebunden, das heisst, sie schützt und fördert durch ihr Prinzip des organisch-biologischen Kreislaufs die gesamte Flora und Fauna aller Naturräume.

Das Prinzip des organisch-biologischen Kreislaufs, der der Kultur-Landwirtschaft zugrunde liegt, kann sich aus unterschiedlich grossen Betriebseinheiten oder Betriebszusammenschlüssen bilden. Die Grösse, Differenzierung und Vernetzungsform einer Kultur-Landwirtschaft orientiert sich ausschliesslich am Landschaftscharakter, den Vegetationsbedingungen und dem Siedlungsbedürfnis, in die sie eingebettet ist.

Die Zusammensetzung und Diversifizierung der Fauna und Flora in einer Region gibt Aufschluss über den Landschaftscharakter. Diesen Charakter können wir in Form von unterschiedlichsten Empfindungen und Wahrnehmungen erleben.

Anhand des Landschaftscharakters erkennen wir die dort möglichen Ertragspotenziale der Urproduktion. Dies bedeutet: Die möglichen Erträge auf Äckern und Wiesen, im Obst- und Weinbau usw. sind durch den Standort begrenzt. Die Anzahl und Art der Tiere richtet sich ausschliesslich nach den vorhandenen Futterflächen (kein Futtergetreideanbau, kein Kraftfutterzukauf, keine Futtermittelimporte etc.).

Damit dieser Organismus gesund bleibt, muss sich das Ertragspotenzial der pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse immer nach dem dort vorhandenen Bildekräfte-Potenzial ausrichten. Mit Bildekräfte-Potenzial wird die vorhandene Lebenskraft bezeichnet, die jeglichem, organisch- biologischem Wachstum zu Grunde liegt. Es bildet die Vitalitätsgrundlage, auf der sich der Stoff, die Materie, in lebendigem Wachstum durch Form und Gestalt zeigt. Dies ist ein zentraler Aspekt des Grundprinzips einer Kultur-Landwirtschaft.

Kultur-Landwirtschaft und Siedlungsräume müssen als organische Einheit, als vernetzter Lebensraum gedacht und geplant werden. Das heisst, Urproduktion und verarbeitendes Gewerbe müssen möglichst verbrauchernah vernetzt sein. Dies fördert eine sehr effiziente, energiesparende, ökonomisch und ökologisch sinnvolle Sozialwirtschaft.

Mit dem Begriff Siedlungsräume werden im Kontext der Kultur-Landwirtschaft folgende Bereiche zusammengefasst:

1. Siedlungspotenzial

Das Siedlungspotenzial beschreibt die Anzahl der Menschen, die in dieser Region durch die entsprechend angelegte Kultur-Landwirtschaft mit Nahrungsmitteln und, wenn möglich, mit fossilen Rohstoffen (Holz, Faserpflanzen, Ölpflanzen usw.) versorgt werden können. Beispiel: ein Hektar Kultur-Landwirtschaft ernährt acht Menschen. Eine Million Hektaren Kultur-Landwirtschaft ernährt die ganze Schweiz.

2. Infrastruktur

Die erforderliche Infrastruktur, die für die Lebensmittelverarbeitung und Lagerung in dieser Region erforderlich ist, muss kleinräumig vorhanden sein (zum Beispiel: Mühlen, Keltereien, Käsereien, Bäckereien sowie die notwendigen handwerklichen Manufakturen). Dies schafft in der Region zusätzliche Arbeitsplätze, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten (kein Pendeln mehr nötig).

3. Sozial-Ökologischer-Wohn-Lebensraum (SÖWOL©)

Der notwendige Sozial-Ökologische-Wohn-Lebensraum (SÖWOL©) beschreibt die nötige und effizienteste Vernetzung von Kultur-Landwirtschaft, Infrastruktur und Wohnraum. Der SÖWOL–Standard© einer Region, muss einen direkten Einfluss auf die dort berechnete staatliche Besteuerung und Subventionierung haben.

Der SÖWOL-Standard© gibt Auskunft über die Gesamt-Energiebilanz, Ernährungseffizienz, Siedlungsdichte, Infrastrukturen und Arbeitsplätze einer definierten Region. Die ökonomischen Leitbilder von Verarbeitung, Handel und Transport müssen sich ebenfalls nach dem SÖWOL-Standard© ausrichten.

Kultur-Landwirtschaft – Die Aufgabe für das 21. Jahrhundert

Die gedanklichen Wurzeln des Übels unserer heutigen globalen Lebenshaltung liegen im Wesentlichen in Europa und Amerika.

Von dort verbreiteten sie sich seit Beginn des 19. Jahrhundert über die ganze Erde und sind federführend verantwortlich für die globalen ökologischen, ökonomischen und sozialen Missstände. Die daraus entstandene globale Agrarwirtschaft und die damit einhergehende Nutzung und in Besitznahme unseres Kulturlandes spiegelt drei Trends wider:

Erstens werden mit zunehmender Geschwindigkeit verschiedene ökologische Grenzen der Erde überschritten. Die Folgen sind unwiderruflich und für die Menschen nicht berechenbar.

Zweitens nehmen trotz weltweiten Wirtschaftswachstums Milliarden Menschen weniger als ihren «gerechten Anteil» an der Landnutzung in Anspruch.

Und drittens fehlt das gesellschaftliche und politische Bewusstsein, trotz des vorhandenen Wissens, diese Probleme zu beheben. Die weltweite unsägliche Bodenspekulation ist einer der grössten Missstände diesbezüglich (siehe dazu auch Sein&Haben – ein Text von mir im Zeitpunkt).

Ein fundamentaler Wandel diesbezüglich ist unumgänglich. Konkrete Vorgaben für die Entwicklung hin zu einer «Wahren Landwirtschaft», das heisst für eine praktizierbare Kultur-Landwirtschaft und deren Bewirtschaftungsart, müssen auf folgenden Ebenen gesetzgebend definiert werden:

1. Erhalt und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit.

2. Möglichst geschlossene Stoffkreisläufe innerhalb eines definierten Bewirtschaftungsraumes (siehe SÖWOHL-STANDART©).

3. Keine Emission von Stoffen, die den ökologischen Haushalt (Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft) in irgendeiner Weise beeinträchtigen, verändern oder sogar schädigen.

4. Naturschutz (vor «Energiesicherheit», diese Begriffshülse ist so leer wie die der Ernährungssicherheit!) Alle an die Landwirtschaft angrenzenden Landschaftselemente (Hecken, Flüsse, Seen, Wälder, Moore, Feuchtgebiete etc.) dürfen in keiner Weise in ihren ökologischen Werten beeinträchtigt werden. Sie müssen in entsprechender Grösse erhalten und geschützt werden.

5. Die Fremd-Energiebilanz je Wirtschaftseinheit muss ausgeglichen sein, verbrauchte und erzeugte Energie müssen sich möglichst die Waage halten

6. Sicherung, Erhaltung und Förderung der inländischen Kulturpflanzenvielfalt auf Grundlage einer nach biologischen Grundsätzen basierenden Pflanzenzüchtung (1).

Die in diesem Zusammenhang definierten, möglichst geschlossenen Wirtschaftskreisläufe müssen den regionalen Naturgrundlagen entsprechen. Dies bedeutet, dass alle Landschaftselemente einer Kultur-Landwirtschaft, wie Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Gemüsebau, Obst- und Beerenanbau, Weinbau, Wald- und Heckenbewirtschaftung etc., sich gegenseitig ergänzen und im ökologischen Gleichgewicht gehalten werden müssen. Sie sollten den Charakter eines lebendigen, gesunden und sich selbst fruchtbar erhaltenden Organismus haben. Ein Wirtschaftskreislauf kann sich also entweder auf nur eines oder auch über mehrere Kultur-Landwirtschafts-Kooperativen ausdehnen. Wahre Landbewirtschaftung bedeutet die Lebensgrundlagen der Erde als Organismus zu erleben, zu begreifen und zu kultivieren.

Stadt, Land, Fluss

Die Urproduktion und die Veredelung der Urproduktion, die Lagerung derselben und Verbrauchermärkte müssen stets zusammen gedacht, geplant und angelegt werden.

Die Erzeugnisse aus der Urproduktion müssen je nach ihrer Art (Getreide, Ölfrüchte, Faser-pflanzen, Lager- und Feingemüse, Obst, Beeren, Wein, Kräuter, Blumen, Milch, Eier, Fleisch, Leder, Wolle, etc.) mit der dafür notwendigen Veredelung (Mühlen, Molkereien, Bäckereien, Schlachthäuser und Metzgereien, Öl- und Fasermanufakturen etc.) möglichst verbrauchernah produziert und verarbeitet werden.

Je mehr Energieaufwand nötig ist, um ein Nahrungsmittel marktfähig anzubieten, je näher muss es beim Verbraucher angebaut und veredelt werden. Sehr verbrauchernah produziert werden müssen daher: z.B.: Feingemüse, Beeren, Obst, Frischkräuter, Blumen, Frischmilch, Eier, etc. (hoher Frischhalte-Energieaufwand).

Siedlungsraum und Kultur-Landwirtschaftsflächen müssen sich organisch durchdringen. Die diesbezüglich definierten Anbauregionen müssen je nach Urproduktionsbereich (z.B. Öl- oder Faserpflanzen, Getreide, Lagergemüse, Frischgemüse, Obst und Beeren etc.) und deren Haltbarkeit sowie Lagerfähigkeit enger oder weiter konzipiert werden.

Auch die Stadt ernährt uns: Stadtgärtnereien mit Gemüse, Beeren, Obstwiesen, Kräuter und Wildblumenanlagen, müssten unter diesen Gesichtspunkten bei der städtischen Raum- und Siedlungsplanung mitberücksichtigt werden. Es ist leicht vorstellbar, wie schön und sinnvoll solche Siedlungsräume sein könnten, vergleicht man sie mit den heute üblichen Stadtanlagen.

Im Umfeld der Siedlungsräume müssen die Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Acker-, Wiesen- und Weideflächen liegen, durchzogen mit Hecken, Feuchtgebieten, Bächen und Flüssen, die sich auf der einen Seite in die Siedlungsräume hinein, zur anderen Seite in die umliegenden Wälder fortsetzen können. Daran entlang würden unversiegelte Geh- und Fahrradwege Land und Siedlungsräume verbinden.

Die für die Veredelung notwendigen Manufakturen müssen ebenfalls, entsprechend ihrer Produktverarbeitung, mehr oder weniger nahe an oder sogar in den Siedlungsräumen liegen. Der Energieaufwand für Transport, Lager und Konservierung kann so in hohem Masse verringert werden. Zudem würden die unterschiedlichsten, vor Ort sich befindenden Manufakturen sinnvolle und vor allem siedlungsnahe Arbeitsplätze bieten.

Kultur-Landwirtschaft – eine Frage der Ethik

Die Hauptmotive für unsere Landwirtschaft müssen in erster Linie ein ethisches und als zweites ein ökologisches sein. Dieser Ansatz erzeugt in Folge immer eine nachhaltige Ökonomie und Ökologie in der Wertschöpfungskette.

Ein verschwindend kleiner Teil unserer Bevölkerung arbeitet und verdient den Lebensunterhalt in der Urproduktion (ca.1%, mitberücksichtigt sind die Nebenerwerbs-Landwirte). Der Rest (99%) arbeitet und verdient ihr Einkommen anderweitig, ernährt sich jedoch täglich mit Lebensmitteln aus der Urproduktion.

Diese ungleiche Verteilung ist eine der Hauptursachen für die Formen, die unsere heutige Landwirtschaft aufweist. Wie gesagt, auch die biologische Landwirtschaft ist dadurch stark beeinträchtigt. Die Folgen dieser Entwicklung wurden anhand der oben aufgezählten Merkmale beschrieben. Sie sind unbestritten, offensichtlich und durch offizielle Daten und Analysen belegt.

Dies bedeutet konkret: Dass der Teil der Bevölkerung, der nicht in der Urproduktion arbeitet und ohne Zweifel davon lebt, einen Teil seines Einkommens in Form von Subventionen in den Wirtschaftskreislauf der Urproduktion einspeisen muss, denn: Die «Wahre Landwirtschaft» schafft «Natur-Kultur-Werte», die in diesem Zusammenhang nicht mehr über den Erlös aus der Urproduktion finanziert werden können. «Wahre Landwirtschaft» ist ein Kulturerbe, das durch die ganze Gesellschaft getragen und erhalten werden muss – darum nenne ich sie in die Praxis umgesetzt: Kultur-Landwirtschaft.

In unserer Gesellschaft wird dies zunehmend erkannt. Bewusstsein und Verantwortung dafür wachsen langsam, jedoch mit sehr viel sachfremdem Denken und Handeln. Die Forderungen nach mehr Ökologie, Bio-Nahrungsmitteln, Umwelt- und Klimaschutz werden weltweit protestartig zum Ausdruck gebracht. Doch auch hier kämpft man um Meinungen und Vorstellungen und nicht um wesensgemässe konkrete Handlungsansätze. Das verantwortungslose Konsumverhalten und die unfassbare Verschwendung von erzeugten Lebensmitteln zeigen dies überdeutlich.

Die Verantwortung für die aktuelle Lage in der Landwirtschaft liegt nicht ausschliesslich bei der Agrarpolitik und den Bauern. Sie ist auch Ausdruck für ein sehr egoistisches, unreflektiertes Verhalten seitens der Konsumenten. Jeder Mensch trägt Verantwortung durch sein Konsumverhalten.

Pro Jahr werden in der Schweiz 2,8 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet, sie sind für die menschliche Ernährung nicht mehr verfügbar – und wie war das noch mal mit Ernährungssicherheit in der Schweiz? Die Gesellschaft sowie die von ihr gewählten politischen Massnahmen müssen diesem Irrsinn ein Ende bereiten. Gefordert ist eine Entwicklung hin zur Kultur-Landwirtschaft durch eine klar formulierte, transparente und zielgerichtete Gesetzgebung. Im Zentrum muss immer die Gesundheit von Natur und Menschen stehen. Alle anderen Zielsetzungen (Wettbewerb, Konkurrenz, Effizienz, Gewinnmaximierung usw.) haben sich dem unterzuordnen.

Was zählt, ist die Mikro- und Makroökonomie des Lebendigen, die als Folge Gesundheit, Fruchtbarkeit, Vielfalt und Schönheit schafft. Eine Kultur-Landwirtschaft, die dies berücksichtigt, ist eine gesellschaftliche, soziale und politische Notwendigkeit. Ethik bedeutet in diesem Sinne die individuelle Verantwortung empfinden, sprich fühlen, reflektierend durchdenken und danach handeln.

Kultur-Landwirtschaft ist möglich

Wenn ich die Ursachen realisiere und darüber sachgemäss nachdenke, komme ich zu folgenden, notwendigen Vorgaben für die Umsetzung und das Gelingen:

Es braucht:

1. Mehr arbeitende Menschen in der Urproduktion: auf dem Land, in Gärten, Wald und Natur.

2. Ein bewusstes, verantwortungsvolles Konsumverhalten jedes Einzelnen.

3. Kostendeckende Preise für die Erzeugnisse aus der Urproduktion (Rohstoffpreise).

4. Eine von der Gesellschaft gewählte und von der Politik transparent sowie zielgerichtet formulierte Gesetzgebung.

5. Realistische Urproduktionspreise: Durch eine transparente Wertschöpfungskette, in der unabhängig von der jeweils benötigten Verarbeitungs- und Handelsmargenberechnung, die notwendigen Urproduktionspreise erhalten bleiben. «Die Ökonomie der Verarbeitung und des Handels unterliegt anderen Gesetzmässigkeiten als die Ökonomie in der Urproduktion!»

6. Sicherung einer unabhängigen biologischen Pflanzenzüchtung. Ausschluss jeglicher Art von Privatisierung und Monopolisierung von pflanzengenetischen Ressourcen und Saatgut

7. Eine die Kultur-Landwirtschaft fördernde, zielgerichtete Zoll- und Einfuhrpolitik zum Schutz der heimischen Landwirtschaft

8. Keine Privatisierung von Kulturland, das der Nahrungsmittelerzeugung dient. Kulturland gehört dem Gemeinschaftswesen: sprich Kommune, Gemeinde, Stadt, Kanton oder Staat.

9. Bewirtschaftungsrechte von Kulturland. Dieses Land wird kostenlos als Leihgabe von den Kommunen vergeben unter folgender Voraussetzung: Die Leihgabe und das damit verbundene Nutzungsrecht werden nur vergeben, wenn die Bewirtschaftungsart und Pflege die ethischen, ökologischen und sozialen Vorgaben erfüllt. Wer diese Vorgaben nicht einhält, dem wird das Nutzungsrecht zur Landkultivierung entzogen. Dies wäre die erste notwendige Grundvoraussetzung für den Wandel hin zur «Wahren Landwirtschaft», sprich zur realpraktizierten Kultur-Landwirtschaft.



(1) Biologische Saatgut- und Pflanzenzüchtung zur Förderung nachhaltiger und vielfältiger Lebensmittelsysteme in Europa. FIBL.org

20. Juni 2024
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