Realdemokratie oder Parteiendemokratie?
Die Macht im Land soll offenbar bei den Parteien bleiben. Der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Hans-Jacob Heitz, der in Zürich für parteifrei.ch «gegen Bankenmacht, für die Realwirtschaft» als National- und als Ständerat kandidiert, wird von den massgeblichen überparteilichen Wahlveranstaltungen ausgeschlossen.
TeleZüri, das für heute eine Talk-Sendung mit «allen sieben Ständeratskandidaten» ankündigt, hat die Teilnahme von Hans-Jacob Heitz kategorisch ausgeschlossen. «Wir müssten sonst X Parteilose ins Podium nehmen» begründete Claude Winet, stv. Chefredaktor von TeleZüri die Massnahme. Das trifft in diesem Jahr mit neun Ständeratskandidaten allerdings nicht zu. «Auf Jahre» gelte deshalb die «grundsätzliche Regelung», nur Kandidaten von im Parlament vertretenen Parteien einzuladen. Dieses Jahr wäre es aber ein Leichtes gewesen, dem Unmut der Bevölkerung über die Parteipolitik durch die Einladung an Parteilose Rechnung zu tragen. Es liegen genau neun Ständeratskandidaturen vor, darunter die von Hans-Jacob Heitz, der als Anwalt der Kleinanleger und als alt Bundesverwaltungsrichter mit dem Dossier Finanzwirtschaft bestens vertraut. Offenbar soll die politische Bewältigung der Finanzkrise dem Parteienkartell überlassen werden, das sie bisher verschleppt und den Banken gegenüber wenig politische Führungsqualitäten bewiesen hat.
Auch der Landbote, zusammen mit dem Tages-Anzeiger (aus demselben Verlagshaus) die faktische Monopolistin im Raum Winterthur, will Hans-Jacob Heitz von der Teilnahme an seinem Ständeratspodium vom 7. September ausschliessen. «Der Zug ist schon abgefahren», erklärte Peter Granwehr, stv. Chefredaktor des Landboten auf Anfrage. Man hätte nicht den offiziellen Publikationstermin der Kandidaturen abwarten, sondern mit der Werbung für den Anlass schon früher beginnen wollen. Er räumte aber ein, dass es technisch möglich gewesen wäre, einen zusätzlichen Stuhl auf das Podium zu stellen und einen weiteren Namen in die Anzeigen zu setzen. Zudem stehe Hans-Jacob Heitz die normale Berichterstattung im Blatt offen. Aber eben nicht an der Stelle, wo sich die Kandidaturen unter gleichen Voraussetzungen und im direkten Vergleich präsentieren können.
parteifrei.ch hält dies für einen deutlichen Hinweis darauf, dass die politische Macht bei den Parteien behalten werden soll und die Bewegung der mündigen Bürger behindert wird. Parteilose halten rund 45 Prozent der Exekutivämter in den Gemeinden, Tendenz rasch steigend. Auch auf kantonaler und nationaler Ebene können konsensorientierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger ihre Kompetenz einbringen. Im Vergleich zu Parteivertretern fehlt es ihnen nicht an Fachwissen, wohl aber an einer schlagkräftigen Parteizentrale, die ihnen die zügigen Schlagworte formuliert und mit viel Geld unter die Leute bringt. Die anstehenden Wahlen werden zeigen, ob sich die nationale Politik wie in den Gemeinden von einer Parteiendemokratie zu einer echten Bürgerdemokratie bewegt.
Hans-Jacob Heitz hat gegen die Ungleichbehandlung von TeleZüri und Landbote bei den zuständigen Ombudsstellen Beschwerde eingereicht. Er beruft sich darin u.a. auf das Willkürverbot und die in Art. 34 und 37 ff. der Bundesverfassung beschriebenen politischen Rechte. Die Antworten stehen noch aus.
TeleZüri, das für heute eine Talk-Sendung mit «allen sieben Ständeratskandidaten» ankündigt, hat die Teilnahme von Hans-Jacob Heitz kategorisch ausgeschlossen. «Wir müssten sonst X Parteilose ins Podium nehmen» begründete Claude Winet, stv. Chefredaktor von TeleZüri die Massnahme. Das trifft in diesem Jahr mit neun Ständeratskandidaten allerdings nicht zu. «Auf Jahre» gelte deshalb die «grundsätzliche Regelung», nur Kandidaten von im Parlament vertretenen Parteien einzuladen. Dieses Jahr wäre es aber ein Leichtes gewesen, dem Unmut der Bevölkerung über die Parteipolitik durch die Einladung an Parteilose Rechnung zu tragen. Es liegen genau neun Ständeratskandidaturen vor, darunter die von Hans-Jacob Heitz, der als Anwalt der Kleinanleger und als alt Bundesverwaltungsrichter mit dem Dossier Finanzwirtschaft bestens vertraut. Offenbar soll die politische Bewältigung der Finanzkrise dem Parteienkartell überlassen werden, das sie bisher verschleppt und den Banken gegenüber wenig politische Führungsqualitäten bewiesen hat.
Auch der Landbote, zusammen mit dem Tages-Anzeiger (aus demselben Verlagshaus) die faktische Monopolistin im Raum Winterthur, will Hans-Jacob Heitz von der Teilnahme an seinem Ständeratspodium vom 7. September ausschliessen. «Der Zug ist schon abgefahren», erklärte Peter Granwehr, stv. Chefredaktor des Landboten auf Anfrage. Man hätte nicht den offiziellen Publikationstermin der Kandidaturen abwarten, sondern mit der Werbung für den Anlass schon früher beginnen wollen. Er räumte aber ein, dass es technisch möglich gewesen wäre, einen zusätzlichen Stuhl auf das Podium zu stellen und einen weiteren Namen in die Anzeigen zu setzen. Zudem stehe Hans-Jacob Heitz die normale Berichterstattung im Blatt offen. Aber eben nicht an der Stelle, wo sich die Kandidaturen unter gleichen Voraussetzungen und im direkten Vergleich präsentieren können.
parteifrei.ch hält dies für einen deutlichen Hinweis darauf, dass die politische Macht bei den Parteien behalten werden soll und die Bewegung der mündigen Bürger behindert wird. Parteilose halten rund 45 Prozent der Exekutivämter in den Gemeinden, Tendenz rasch steigend. Auch auf kantonaler und nationaler Ebene können konsensorientierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger ihre Kompetenz einbringen. Im Vergleich zu Parteivertretern fehlt es ihnen nicht an Fachwissen, wohl aber an einer schlagkräftigen Parteizentrale, die ihnen die zügigen Schlagworte formuliert und mit viel Geld unter die Leute bringt. Die anstehenden Wahlen werden zeigen, ob sich die nationale Politik wie in den Gemeinden von einer Parteiendemokratie zu einer echten Bürgerdemokratie bewegt.
Hans-Jacob Heitz hat gegen die Ungleichbehandlung von TeleZüri und Landbote bei den zuständigen Ombudsstellen Beschwerde eingereicht. Er beruft sich darin u.a. auf das Willkürverbot und die in Art. 34 und 37 ff. der Bundesverfassung beschriebenen politischen Rechte. Die Antworten stehen noch aus.
05. September 2011
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