Schweinegrippe: Zwangsimpfung steht nicht im Drehbuch!
Ich erhalte derzeit so viele Anfragen besorgter Bürger bezüglich einer angeblich oder möglicherweise geplanten Zwangsimpfung wie nie zuvor. Deshalb möchte ich einmal grundsätzlich meinen Standpunkt in dieser Frage zur Diskussion stellen. Zunächst einmal möchte ich jedem dringend anraten, sich bezüglich einer vermeintlich geplanten Zwangsimpfung nicht auf Gerüchte und Vermutungen zu verlassen. Ich kenne bis heute keinen einzigen fundierten Hinweis, wonach tatsächlich eine Zwangsimpfung der Bevölkerung geplant ist. Wenn deutsche Landesregierungen und die Bundesregierung in den nächsten Monaten Millionen und Milliarden dafür ausgeben, Impfstoffe für sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen anzuschaffen, so bedeutet dies noch lange nicht, dass eine Zwangsimpfung der Bevölkerung geplant ist.
Im Gegenteil, ich bin mir recht sicher, dass die Strategen des aktuellen Pandemie-Feldzugs es gar nicht auf Zwangsimpfungen anlegen. Zwangsimpfungen hätten die Mobilisierung impfkritischer Bevölkerungsgruppen und eine öffentliche Impfdiskussion zur Folge. Diese öffentliche Impfdiskussion über Sinn und Unsinn von Impfungen wird jedoch von den Behörden und Herstellern peinlichst vermieden. Die Erfahrung zeigt, dass die allgemeinen Durchimpfungsraten am Höchsten sind, je weniger das Impfen in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Beispielsweise hat die Gardasil-Diskussion, die durch einen einzigen Vater aus Österreich ausgelöst wurde, laut Presseberichten zeitweise bis zu 30 % Umsatzeinbrüche bewirkt.
Das Ziel ist vielmehr die Sicherstellung des Abverkaufs von Tamiflu und den neuen Impfstoffen an möglichst viele Regierungen und damit ein kurzfristiger weltweiter Umsatz von mehreren hundert Milliarden Euro. Und natürlich die Wiederholung dieser phantastischen Umsätze etwa alle paar Jahre - durch neue Pandemieprojekte.
Eine öffentliche Impfdiskussion würde jedoch künftige Projekte gefährden. Ein mögliches Ziel der Hersteller könnte sogar sein, neben der jährlichen Winterinfluenzaimpfung noch eine jährliche Sommerinfluenzaimpfung gegen "aktuelle Pandemien" zu etablieren.
Zudem setzt laut IfSG § 20 Abs. 6 die Zwangsimpfung eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Zustimmung des Bundesrates voraus. Gegen eine Rechtsverordnung kann jedoch vor einem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Was im Ernstfall auch mit Sicherheit geschehen würde. Angesichts der eindeutigen Faktenlage kann bei guter Vorbereitung und Argumentation der Klage damit gerechnet werden, dass ihr stattgegeben wird. Dies hätte selbst dann Signalwirkung für weitere gesteuerte Pandemien, wenn das Urteil für die aktuelle Impfaktion zu spät käme. Ich halte es allein schon aus diesem Grund für unwahrscheinlich, das zu einer entsprechende Rechtsverordnung kommen wird.
Und wenn die Zwangsimpfung nun doch kommt?
Auch wenn die Zwangsimpfung nicht im Drehbuch der Pandemie-Strategen stehen mag, so kann die ganze Angelegenheit sehr schnell doch eine für niemanden vorhersehbare Eigendynamik entwickeln: Zu viele Interessensgruppen wollen sich ein möglichst großes Stück vom großen Pandemiekuchen sichern oder auf diese oder jene Weise von ihm profitieren. So wäre es z. B. denkbar, das unter bestimmten Umständen Todesfälle, die angeblich auf Kosten des sogenannte Pandemievirus gehen, sehr viel Medienaufmerksamkeit erregen und in der Folge profilierungssüchtige Politiker zu radikalen Maßnahmen greifen.
Sollten diese aus einem Impfzwang bestehen, so bestimmt jedoch das IfSG (§ 20, Abs. 6), dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf. Liegt im individuellen Fall ein derartiges ärztliches Attest vor, darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich grundsätzlich mit der Impfung einverstanden zu erklären, jedoch von den impfwütigen Behörden oder Ärzten die Unterzeichnung der "Ärztlichen Impferklärung" zu verlangen (http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaerung.pdf ). Da kein Arzt für die Sicherheit einer Impfung schriftlich garantieren wird, ist also die Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen. Diese Vorgehensweise dürfte zu einem rechtlichen Konflikt führen, der mindestens bis zum Ende der "Pandemie" anhält.
Genauer Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
Wie Sie einer Zwangsimpfung schon heute vorbeugen können
Eine eventuellen Zwangsimpfung muss vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesrat entschieden werden. Es kommt nun darauf an, dem eine parlamentarische Debatte über Sinn und Unsinn der geplanten Zwangsmaßnahme vorausgeht oder nicht. Dies hängt davon ab, ob genügend Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene über die Faktenlage informiert sind - und ob sie genügend Druck von ihren Wählern bekommen.
Diese Wähler sind Sie und ich. Wir müssen also aktiv werden. Ich schlage folgende Vorgehensweise vor:
1. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, bis Sie das Gefühl haben, Sie haben sich eine fundierte Meinung gebildet
2. Gründen Sie mit Gleichgesinnten einen Stammtisch. Treffen Sie sich regelmäßig und diskutieren Sie die Fakten und Möglichkeiten des Handelns
3. Alle Landes- und Bundestagsabgeordneten haben Sprechstunden. Vereinbaren Sie mit den Abgeordneten Ihres Wahlkreises Termine, gehen Sie gemeinsam mit Ihren Freunden hin und legen Sie die Fakten auf den Tisch. Lassen Sie die Fakten wirken und fragen Sie Ihren Abgeordneten, was er unternehmen wird. Das Gespräch muss ein Ergebnis haben, lassen Sie sich nicht mit Allgemeinplätzen abspeisen.
4. Vereinbaren Sie weitere Termine mit ihm und berufen Sie sich auf seine Zusagen (z.B. den Sachverhalt zu prüfen, sich eine Meinung zu bilden oder auf eine bestimmte Weise tätig zu werden)
5. Lassen Sie nicht locker. Seien Sie penetrant, aber dabei unbedingt immer geduldig, höflich und nicht rechthaberisch. Vermitteln Sie Ihrem Abgeordneten das Gefühl, dass Sie zwar erwarten, dass er etwas für sein Geld tut, dass Sie ihm aber grundsätzlich freundlich gesinnt sind. Bitte beachten Sie diese Grundregel, davon kann der Erfolg Ihres Engagements abhängen.
Ein einziger Abgeordneter, der sich über die Hintergründe der Pandemie-Panikmache informiert hat und entsprechend in Partei und Parlament aktiv wird, kann den Unterschied ausmachen! Ziel muss es sein, durch möglichst viele Aktive möglichst viele Abgeordnete persönlich zu erreichen. Das kann und wird seine Wirkung auf die Landes- und Bundesparlamente nicht verfehlen.
Wenn es bezüglich der Fakten offene Fragen gibt oder Sie für diese Aufklärungsarbeit bestimmte Materialien/Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die "impf-report"-Redaktion. Wir werden uns bemühen, mit den nötigen Hintergrundinformationen zu unterstützen.
Der Autor Hans U. P. Tolzin ist freier Medizinjournalist und Herausgeber der Zeitschrift "impf-report":
http://www.impfkritik.de
Schweinegrippe-Vortrag bei nächster AZK-Konferenz am 27. Juni
Bei der nächsten AZK-Konferenz in Widnau am Bodensee (Schweiz) am 27. Juni 2009 werde ich einen aktualisierten Vortrag über die Schweinegrippe und ihre wahren Hintergründe halten. Zur Konferenz werden ca. 2000 Teilnehmer erwartet. Der Eintritt ist frei. Auch einige der anderen Vorträge sind sehr interessant.
Weitere Infos unter:
http://www.anti-zensur.info
Mein Schweinegrippe-Vortrag beim 6. Stuttgarter Impfsymposium am 16. Mai 2009:
http://www.youtube.com/watch?v=p2P_E2HTOGo
Weitere Infos:
http://www.impfkritik.de/schweinegrippe
Im Gegenteil, ich bin mir recht sicher, dass die Strategen des aktuellen Pandemie-Feldzugs es gar nicht auf Zwangsimpfungen anlegen. Zwangsimpfungen hätten die Mobilisierung impfkritischer Bevölkerungsgruppen und eine öffentliche Impfdiskussion zur Folge. Diese öffentliche Impfdiskussion über Sinn und Unsinn von Impfungen wird jedoch von den Behörden und Herstellern peinlichst vermieden. Die Erfahrung zeigt, dass die allgemeinen Durchimpfungsraten am Höchsten sind, je weniger das Impfen in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Beispielsweise hat die Gardasil-Diskussion, die durch einen einzigen Vater aus Österreich ausgelöst wurde, laut Presseberichten zeitweise bis zu 30 % Umsatzeinbrüche bewirkt.
Das Ziel ist vielmehr die Sicherstellung des Abverkaufs von Tamiflu und den neuen Impfstoffen an möglichst viele Regierungen und damit ein kurzfristiger weltweiter Umsatz von mehreren hundert Milliarden Euro. Und natürlich die Wiederholung dieser phantastischen Umsätze etwa alle paar Jahre - durch neue Pandemieprojekte.
Eine öffentliche Impfdiskussion würde jedoch künftige Projekte gefährden. Ein mögliches Ziel der Hersteller könnte sogar sein, neben der jährlichen Winterinfluenzaimpfung noch eine jährliche Sommerinfluenzaimpfung gegen "aktuelle Pandemien" zu etablieren.
Zudem setzt laut IfSG § 20 Abs. 6 die Zwangsimpfung eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Zustimmung des Bundesrates voraus. Gegen eine Rechtsverordnung kann jedoch vor einem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Was im Ernstfall auch mit Sicherheit geschehen würde. Angesichts der eindeutigen Faktenlage kann bei guter Vorbereitung und Argumentation der Klage damit gerechnet werden, dass ihr stattgegeben wird. Dies hätte selbst dann Signalwirkung für weitere gesteuerte Pandemien, wenn das Urteil für die aktuelle Impfaktion zu spät käme. Ich halte es allein schon aus diesem Grund für unwahrscheinlich, das zu einer entsprechende Rechtsverordnung kommen wird.
Und wenn die Zwangsimpfung nun doch kommt?
Auch wenn die Zwangsimpfung nicht im Drehbuch der Pandemie-Strategen stehen mag, so kann die ganze Angelegenheit sehr schnell doch eine für niemanden vorhersehbare Eigendynamik entwickeln: Zu viele Interessensgruppen wollen sich ein möglichst großes Stück vom großen Pandemiekuchen sichern oder auf diese oder jene Weise von ihm profitieren. So wäre es z. B. denkbar, das unter bestimmten Umständen Todesfälle, die angeblich auf Kosten des sogenannte Pandemievirus gehen, sehr viel Medienaufmerksamkeit erregen und in der Folge profilierungssüchtige Politiker zu radikalen Maßnahmen greifen.
Sollten diese aus einem Impfzwang bestehen, so bestimmt jedoch das IfSG (§ 20, Abs. 6), dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf. Liegt im individuellen Fall ein derartiges ärztliches Attest vor, darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich grundsätzlich mit der Impfung einverstanden zu erklären, jedoch von den impfwütigen Behörden oder Ärzten die Unterzeichnung der "Ärztlichen Impferklärung" zu verlangen (http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaerung.pdf ). Da kein Arzt für die Sicherheit einer Impfung schriftlich garantieren wird, ist also die Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen. Diese Vorgehensweise dürfte zu einem rechtlichen Konflikt führen, der mindestens bis zum Ende der "Pandemie" anhält.
Genauer Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
Wie Sie einer Zwangsimpfung schon heute vorbeugen können
Eine eventuellen Zwangsimpfung muss vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesrat entschieden werden. Es kommt nun darauf an, dem eine parlamentarische Debatte über Sinn und Unsinn der geplanten Zwangsmaßnahme vorausgeht oder nicht. Dies hängt davon ab, ob genügend Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene über die Faktenlage informiert sind - und ob sie genügend Druck von ihren Wählern bekommen.
Diese Wähler sind Sie und ich. Wir müssen also aktiv werden. Ich schlage folgende Vorgehensweise vor:
1. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, bis Sie das Gefühl haben, Sie haben sich eine fundierte Meinung gebildet
2. Gründen Sie mit Gleichgesinnten einen Stammtisch. Treffen Sie sich regelmäßig und diskutieren Sie die Fakten und Möglichkeiten des Handelns
3. Alle Landes- und Bundestagsabgeordneten haben Sprechstunden. Vereinbaren Sie mit den Abgeordneten Ihres Wahlkreises Termine, gehen Sie gemeinsam mit Ihren Freunden hin und legen Sie die Fakten auf den Tisch. Lassen Sie die Fakten wirken und fragen Sie Ihren Abgeordneten, was er unternehmen wird. Das Gespräch muss ein Ergebnis haben, lassen Sie sich nicht mit Allgemeinplätzen abspeisen.
4. Vereinbaren Sie weitere Termine mit ihm und berufen Sie sich auf seine Zusagen (z.B. den Sachverhalt zu prüfen, sich eine Meinung zu bilden oder auf eine bestimmte Weise tätig zu werden)
5. Lassen Sie nicht locker. Seien Sie penetrant, aber dabei unbedingt immer geduldig, höflich und nicht rechthaberisch. Vermitteln Sie Ihrem Abgeordneten das Gefühl, dass Sie zwar erwarten, dass er etwas für sein Geld tut, dass Sie ihm aber grundsätzlich freundlich gesinnt sind. Bitte beachten Sie diese Grundregel, davon kann der Erfolg Ihres Engagements abhängen.
Ein einziger Abgeordneter, der sich über die Hintergründe der Pandemie-Panikmache informiert hat und entsprechend in Partei und Parlament aktiv wird, kann den Unterschied ausmachen! Ziel muss es sein, durch möglichst viele Aktive möglichst viele Abgeordnete persönlich zu erreichen. Das kann und wird seine Wirkung auf die Landes- und Bundesparlamente nicht verfehlen.
Wenn es bezüglich der Fakten offene Fragen gibt oder Sie für diese Aufklärungsarbeit bestimmte Materialien/Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die "impf-report"-Redaktion. Wir werden uns bemühen, mit den nötigen Hintergrundinformationen zu unterstützen.
Der Autor Hans U. P. Tolzin ist freier Medizinjournalist und Herausgeber der Zeitschrift "impf-report":
http://www.impfkritik.de
Schweinegrippe-Vortrag bei nächster AZK-Konferenz am 27. Juni
Bei der nächsten AZK-Konferenz in Widnau am Bodensee (Schweiz) am 27. Juni 2009 werde ich einen aktualisierten Vortrag über die Schweinegrippe und ihre wahren Hintergründe halten. Zur Konferenz werden ca. 2000 Teilnehmer erwartet. Der Eintritt ist frei. Auch einige der anderen Vorträge sind sehr interessant.
Weitere Infos unter:
http://www.anti-zensur.info
Mein Schweinegrippe-Vortrag beim 6. Stuttgarter Impfsymposium am 16. Mai 2009:
http://www.youtube.com/watch?v=p2P_E2HTOGo
Weitere Infos:
http://www.impfkritik.de/schweinegrippe
25. Juni 2009
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