Ungültigerklärung ‘rechtens’ – ist die Erde doch eine Scheibe?
Das Komitee nimmt Stellung zum Bundesgerichtsurteil über die Schwyzer Initiative gegen den Lehrplan 21, gegen die Schulversuche und die Abschaffung von bewährten Schulfächern
Das Bundesgericht hat einen politischen Entscheid gefällt, um die Ungültig-Erklärung der Initiative «Stopp dem Lehrplan 21 – JA zur Änderung des Volksschulgesetzes» durch den Schwyzer Kantonsrat zu stützen. Doch es ist eine Tatsache, dass Schüler, Lehrer und Eltern unter dem OECD-gesteuerten Umbau der Schweizer Volksschule massiv leiden. Die Fieberkurve des Schulversagens, Schulkinder-Depressionen und Lehrer-Burnouts steigen stetig an. Die Schweizer Wirtschaft beklagt die klaffenden Bildungslücken der Schulabgänger. Das Bundesgericht hat seine grosse politische Verantwortung in diesem Kontext nicht wahrgenommen, es leistete sich mit dürftigen juristischen Erwägungen eine Machtdemonstration gegen die öffentlichen Interessen.
Pikant ist, dass das Bundesgericht die Zustellung des Urteils an die Beschwerdeführer verzögerte und die Behörden in Schwyz – und die Medien – vorab informierte. Die Bevorzugung der Behörden schlägt sich auch in den gesamten Erwägungen des Bundesgerichts nieder:
Die Beschwerde-Begründungen der Initianten wurden fast durchwegs ignoriert. So hat das Bundesgericht die klaren Aussagen zum Hauptziel der Initiative – nämlich die seit Jahrzehnten vorangetriebene, systematische Zerstörung unserer Volksschule abzuwehren – einfach weggewischt. Dies mit der falschen Behauptung, es gehe den Initianten nur um den Lehrplan 21 selbst. Die gravierenden Auswirkungen der Schulversuche wurden von den Bundesrichtern bestritten. Sie kamen ausserdem zum Schluss, die Abschaffung bewährter Fächer, des Klassenunterrichts etc., sei nur von «untergeordneter Bedeutung».Warum die Bevölkerung so tief besorgt ist und schweizweit über die Veränderungen der Volksschule abstimmen will, erörterte das Bundesgericht nicht. Es nahm auch keine Stellung zur Weigerung der kantonalen Instanzen, für das Anliegen der über 3'000 Schwyzer Unterzeichner zusammen mit den Initianten eine Abstimmungsvorlage zu erarbeiten. Die Bitte der Initianten um entsprechende Gespräche war abgelehnt worden.Nun hat das Bundesgericht die Erziehungsdirektoren-Konferenz und die kantonalen Bildungsdepartemente darin bestärkt, Volksentscheide zu verhindern. Demokratische Weichenstellungen für die Schule sind jetzt offensichtlich unerwünscht – obwohl diese bisher die Grundlage unseres hervorragenden und erfolgreichen Schulsystems waren.Das behördliche und juristische Abwiegeln der Initiative gibt tiefe Einblicke in die einschneidenden Methoden des schulischen «Change Managements». Jahrelang hat man die Rechtsgrundlagen unterhalb des Radars der Betroffenen so abgeändert, dass die aktuelle Zersetzung der Volksschule überhaupt möglich wurde. Jetzt ernten unsere Kinder die bitteren Früchte.Die nächste Initiative wird eine Gesamt-Revision des Volksschulgesetzes fordern. Wir bleiben dran!
Initiativkomitee «Stopp dem Lehrplan 21 – JA zur Änderung des Volksschulgesetzes»
Präsidentin: Irene Herzog-Feusi, Etzelstrasse 54, 8808 Pfäffikon, Tel. 055/410 41 93, [email protected]
Pikant ist, dass das Bundesgericht die Zustellung des Urteils an die Beschwerdeführer verzögerte und die Behörden in Schwyz – und die Medien – vorab informierte. Die Bevorzugung der Behörden schlägt sich auch in den gesamten Erwägungen des Bundesgerichts nieder:
Die Beschwerde-Begründungen der Initianten wurden fast durchwegs ignoriert. So hat das Bundesgericht die klaren Aussagen zum Hauptziel der Initiative – nämlich die seit Jahrzehnten vorangetriebene, systematische Zerstörung unserer Volksschule abzuwehren – einfach weggewischt. Dies mit der falschen Behauptung, es gehe den Initianten nur um den Lehrplan 21 selbst. Die gravierenden Auswirkungen der Schulversuche wurden von den Bundesrichtern bestritten. Sie kamen ausserdem zum Schluss, die Abschaffung bewährter Fächer, des Klassenunterrichts etc., sei nur von «untergeordneter Bedeutung».Warum die Bevölkerung so tief besorgt ist und schweizweit über die Veränderungen der Volksschule abstimmen will, erörterte das Bundesgericht nicht. Es nahm auch keine Stellung zur Weigerung der kantonalen Instanzen, für das Anliegen der über 3'000 Schwyzer Unterzeichner zusammen mit den Initianten eine Abstimmungsvorlage zu erarbeiten. Die Bitte der Initianten um entsprechende Gespräche war abgelehnt worden.Nun hat das Bundesgericht die Erziehungsdirektoren-Konferenz und die kantonalen Bildungsdepartemente darin bestärkt, Volksentscheide zu verhindern. Demokratische Weichenstellungen für die Schule sind jetzt offensichtlich unerwünscht – obwohl diese bisher die Grundlage unseres hervorragenden und erfolgreichen Schulsystems waren.Das behördliche und juristische Abwiegeln der Initiative gibt tiefe Einblicke in die einschneidenden Methoden des schulischen «Change Managements». Jahrelang hat man die Rechtsgrundlagen unterhalb des Radars der Betroffenen so abgeändert, dass die aktuelle Zersetzung der Volksschule überhaupt möglich wurde. Jetzt ernten unsere Kinder die bitteren Früchte.Die nächste Initiative wird eine Gesamt-Revision des Volksschulgesetzes fordern. Wir bleiben dran!
Initiativkomitee «Stopp dem Lehrplan 21 – JA zur Änderung des Volksschulgesetzes»
Präsidentin: Irene Herzog-Feusi, Etzelstrasse 54, 8808 Pfäffikon, Tel. 055/410 41 93, [email protected]
25. Oktober 2016
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