Vorhang auf für den Rechtsucher
Er wäre ein guter Sozialpädagoge oder erfolgreicher Regisseur geworden. Für den Zürcher Strafverteidiger Valentin Landmann besteht da kaum ein Unterschied. Ein Gespräch mit Valentin Landmann über Richtig und Falsch, Recht und Gerechtigkeit und die öffentliche Wahrnehmung.
Valentin Landmann wird gern als «schillernder Staranwalt» bezeichnet. Fühlt er sich geschmeichelt oder stört ihn das? «Beides ist amüsant. Ob ich es bin, müssen andere beurteilen.» Doch dann bekennt er ungeschminkt: «Nun – ich schillere gern.» Landmann, Jahrgang 1950, steht gern im Rampenlicht, äussert sich gern über Justiz und Politik, scheibt Bücher und Kolumnen. Natürlich beachtet er strikt das Anwaltsgeheimnis, äussert sich so gut wie nie zu seinen Fällen. Aber wenn ein Fall «explodiert», ist er bereit, etwas zu sagen – in Absprache mit seinem Klienten. Und auch nur dann, wenn er sagen darf, was er will. Landmann redet seinen Klienten nicht nach dem Mund. «Ich bin kein PR-Sprachrohr. Ich sage, was ich für richtig erachte, auch wenn meine Meinung von der des Klienten abweicht.» Er nimmt sich gewissermassen das Recht, das Richtige zu tun.
Erster Akt: Die Öffentlichkeit
Landmann will Vertrauen zum Klienten aufbauen und dazu muss er von ihm nicht zwingend die Wahrheit wissen. Nur wenn er Beweisanträge stellen soll, «denn die können in die Hose gehen». Oder wenn er mit dem Fall an die Öffentlichkeit soll, denn auch die Öffentlichkeit sei eine Art Gericht. «Ein Klient darf dem Staatsanwalt Unsinn erzählen, sogar dem Gericht, aber bitte nicht der Öffentlichkeit – da kann er böse auf die Nase fallen.» Die öffentliche Wahrnehmung spielt in manchen Verfahren eine ganz wesentliche Rolle, die Öffentlichkeit entscheidet mit – und deshalb nutzt Landmann sie als Bühne. Diese öffentliche Wahrnehmung sei unabhängig von einer Verurteilung. Sie könne für einen Angeklagten katastrophal sein, sie könne aber auch mild ausfallen, sogar wenn der Mandant verurteilt wird. «Kann man den Medien den Tathergang erklären, dann reagieren sie wie ein Richter: Sie geben bei der Strafzumessung ganz gewaltig Rabatt.» Landmann ist also nicht nur streitbarer Verteidiger, sondern auch «harmoniesüchtig», wie ihn die NZZ einmal genannt hat. Aber stets bleibt er der Regisseur auf seiner Bühne.
Man muss nicht die Tat verteidigen, sondern den Menschen, der dahinter steht.
Auf der einen Seite die öffentliche Wahrnehmung, auf der anderen Landmanns eigener Eindruck. Wie erschliesst er sich seine Fälle? «Mit juristischer Erfahrung und immer mehr Bauch.» Ist es bei ihm selbst einmal um Richtig oder Falsch gegangen? Ohne zu zögern, erwähnt er seine bedingte Strafe wegen Geldwäscherei im Jahr 1988. «Sie war professionell richtig», sagt er. Begonnen hatte alles acht Jahre zuvor mit seinem «Erweckungserlebnis». Der strebsame Jurist forschte in Hamburg und tauchte in die Welt der Hells Angels ein. Er schredderte seine Habilitationsschrift, wurde zum Fürsprecher der Rocker und Halbweltfiguren, kehrte in die Schweiz zurück und avancierte zum Anwalt des Milieus. Doch schon nach wenigen Jahren glitt ihm die Regie aus den Händen. Damals war er Verwaltungsrat in der Baufirma eines vorbestraften Drogenhändlers. Landmann übersah, dass etwas mit dem Firmenkonto nicht koscher war. «Ich ging damals betriebsblind durch die Welt, in sträflicher Art und Weise, habe massive Fehler begangen und bekam meine Ohrfeige. Ich konnte das akzeptieren, weil es richtig war. Ich bin kein Verbrecher.»
Heute ist Landmann stolz auf seine Erfolge als Strafverteidiger, lässt die Szenen seines Anwaltslebens Revue passieren, ist Regisseur auch in seiner Bürowohnung über der Kanzlei. «Ich bemühe mich immer, sachgerecht zu sein.» Das Richtige oder Sachgerechte könne auch in einer kleinen Differenz zwischen dem Antrag des Staatsanwalts und dem des Verteidigers liegen. Er erzählt von einem Mordfall zu Beginn seiner Karriere, von dem Freispruch vor einem Geschworenengericht. «Das gab mir einen Kick: Meine Arbeit ist nötig, wenn ich dazu beitrage, dass Urteile richtig ausfallen.» Was aber, wenn ein Urteil falsch erscheint? «Das Fehlurteil ist in der Prozessordnung eingebaut», sagt Landmann. Der Grund ist einfach: Bräuchte es Rechtsmittel, wenn man davon ausginge, dass ein falsches Urteil unmöglich ist? Die Prozessordnung soll Urteilssprüche möglichst in die Nähe dessen bringen, was richtig ist, das gelingt aber nie hundertprozentig. «Auch ein Schlussurteilsspruch kann falsch sein. Er kann dennoch akzeptiert werden – auch aus taktischen Gründen.»
Zweiter Akt: Der Konsens
Neben sachgerechten Lösungen ist es Landmanns Ziel, Urteile zu erreichen, mit denen alle leben können: Klient, Staatsanwalt und Verteidiger. Bei gravierenden Straftaten stehe ein solches Urteil allerdings «quer in der Landschaft», in der Öffentlichkeit entstehe ein ungutes Gefühl: «Was hat das Gericht denn getan? Haben wir etwa eine Kuscheljustiz?» Ist Landmann Gerechtigkeit wichtiger als Richtigkeit? «Nachvollziehbarkeit ist sehr wichtig und das, was ich als Sachgerechtigkeit empfinde. Auch das Gesetz ist nicht immer gerecht.» Was ist also richtig? «Manchmal sind es Zwischentöne statt ein Entweder-oder von Ja oder Nein.»
Der Journalist Alex Baur hat ihn einmal den «Gerechtsanwalt» genannt und vom «Landmann’schen Geständnis» geschrieben, einer Art Deal, der folgendermassen funktioniert: Sagen wir, zehn Dossiers liegen vor. Der Klient kooperiert, gesteht sechs Anklagepunkte und bittet, vier fallenzulassen – darüber lässt sich reden. «Es ist ein Verteidigungsmittel», sagt Landmann, «und es erleichtert die Arbeit von Staatsanwalt und Gericht». Geht es also nicht um wahr oder unwahr, sondern um einen Konsens zwischen Staatsanwalt und Strafverteidiger? Ideal sei, wenn ein Angeklagter sagt: «Doch, man hat allem Rechnung getragen, es ist im Rahmen dessen, was ich akzeptieren kann.» Der Straftäter empfindet die Justiz nicht als Wohltat, und bei extrem schweren Fällen wird keiner seine Verwahrung mit einem «damit kann ich gut leben» quittieren. Nur ein einsichtiger Psychopath sagt: «Ihr müsst mich einsperren, sonst bringe ich den nächsten um.»
Die Unterwelt ist ein Spiegel der Oberwelt. Nur ist es dort viel einfacher, Delikte nachzuweisen.
Beim Strafmass gibt es also kein richtig oder falsch. Eine typische Ja-Nein-Situation sei bei Weitem nicht so häufig, wie man annehme, sagt Landmann – ausser im Kriminalfilm. Da ist die Suche nach dem Schuldigen attraktiver als die Frage, ob der Täter ein halbes Jahr mehr oder weniger bekommen soll. Es sei aber nicht so, dass sich Medien und Öffentlichkeit nicht für Nuancen interessierten. «Es ist möglich, etwas öffentlich zu erklären und damit die Wahrnehmung zugunsten des Klienten ein wenig zu beeinflussen. Nicht in die falsche Richtung, die Öffentlichkeit hat einen enormen Durchblick.» Sie könne sich auch verrennen, etwa wenn ein Täter trotz guter Prognose eines Psychiaters rückfällig wird. Dann wird das Richtig oder Falsch zur gesellschaftlichen Frage. «Viele Psychiater bekommen kalte Füsse, weil es Mut für eine positive Prognose braucht.» Die Gesellschaft tendiere dazu, jemanden eingesperrt zu lassen. Landmann findet das gefährlich. Natürlich hat die Schwere des Anfangsdelikts einen Einfluss auf den Entscheid. Landmann ist aber dagegen, dass wir uns im Zweifelsfall fürs «Versenken» entscheiden. «Das ist ein gesellschaftlicher Entscheid, eigentlich kein rechtlicher. Beides ist begründbar.» Man könne es die Rache der Gesellschaft nennen: «Den bringen wir jetzt auch um.» Zahlreiche Länder kennen die Todesstrafe, Landmann ist entschieden dagegen. «Es gibt immer wieder Fehlurteile – und eine Tötung lässt sich nicht korrigieren. Dieses Instrument gehört nicht in die Hand der Justiz.» Und was ist mit begleiteter Selbsttötung? «Sie müsste auch einem Verurteilten offenstehen.»
Dritter Akt: Die Demokratie
Entscheidet das Volk an der Urne immer richtig? «Unsere Volksabstimmungen sind eine fantastische Sache, auch wenn ich vom Resultat nicht immer begeistert bin.» Wenn der Entscheid sehr knapp ist? «Irgendwo muss die Linie liegen.» Noch knapper, eine einzige Stimme Unterschied auch bei der Nachzählung? «Jedem würde wieder bewusst, dass seine Stimme zählt.» Das Volk als höchste Instanz? – Bestimmt also die Mehrheit? «Sie hat formal das Recht, Recht zu schaffen. Wer soll befugt sein, zu entscheiden, ob eine Mehrheit recht oder unrecht hat? Letztlich sagt die Volksmehrheit, was gelten soll.» Für Valentin Landmann eine sehr gute Lösung.
Letztes Stichwort: Willkür. «Gegen Willkür kann man sich mit rechtlichen Mitteln wehren. Ich nehme immer wieder Fälle von schwachen Menschen oder solchen am Rande der Gesellschaft an, weil sie sich kaum wehren können.» Ist der Schwache immer im Recht? «Nein. Aber es muss möglich sein, sich zu wehren», sagt Valentin Landmann.
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