Warum versagte bei Corona der «kritische Menschenverstand»?
Eine Ursachenbeleuchtung und Vorschläge zur zukünftigen Vorbeugung von vergleichbaren Ereignissen aus Sicht der Dreigliederung.
Die Ereignisse der letzten vier Jahre haben Menschen aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen zusammengebracht. Was sie einte, war die Forderung: «Nein zu diesen Pandemie-Massnahmen!»
Diese unmittelbare Reaktion erfolgte aus einer gesunden Abwehrreaktion. Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen setzten zahlreiche verfassungsmässige Grundrechte ausser Kraft. Die Begründungen dazu beruhten vorwiegend auf Halbwahrheiten und Lügen, die von staatlichen Gesundheitsbehörden als «die Wissenschaft» verkündet und mit riesiger Propaganda verbreitet wurden. Gleichzeitig wurden im Hintergrund Milliarden Staatsgelder an die Pharmakonzerne verteilt.
Ein grosser Enthusiasmus beflügelte den Widerstand – beispielsweise in der Schweiz – zu Beginn. In Rekordzeit wurden Unterschriften für drei Volksabstimmungen gegen die Aushebelung der Grundrechte gesammelt. Doch kurz darauf folgte die Ernüchterung: Ungefähr 60 % der Schweizer Stimmbevölkerung stimmten den Massnahmen jeweils zu.
Die Abwehrreaktion der Bevölkerung war offensichtlich zu schwach. Eine langfristige Perspektive muss die Ursachen aufzeigen, wie es dazu kommen konnte, dass die staatlichen Behörenden zu Handlangern internationaler Pharmakonzerne verkamen und das kritische Urteilsvermögen in der Bevölkerung weitgehend ausgeschaltet werden konnte. Werden diese Ursachen nicht erkannt, so ist es in der nächsten Zukunft jederzeit möglich, dass weitere solche Situation entstehen oder herbeigeführt werden.
Bilanz aus dem letzten Jahrhundert
Im Weiteren werden drei gesellschaftliche Faktoren angeschaut, welche die Ereignisse der letzten vier Jahren erst möglich gemacht haben.
- Erstens, eine weit verbreitete Autoritätsgläubigkeit gegenüber staatlichen Institutionen,
- zweitens das Unvermögen der Staaten, die Grundrechte zu schützen und
- drittens ein Geldsystem, welches der Staatsverschuldung und der Vermögenskonzentration beinahe keine Grenzen setzt.
Die damit angestellte Ursachenbeleuchtung wird zur Schlussfolgerung führen, dass in der Gesellschaft drei Bereiche unterschieden werden müssen, die erst in ihrem richtigen Zusammenspiel diesen Faktoren langfristig entgegenzuwirken in der Lage sind.
Diese Idee ist auch als «soziale Dreigliederung» bekannt und wurde 1919 von Rudolf Steiner als Gegenentwurf zu dem 14-Punkte-Plan von Präsident Woodrow Wilson in einer Reihe von Vorträgen in Zürich erstmals öffentlich vorgetragen. Er skizzierte dort eine Gesellschaftsordnung, welche eine freiheitliche, demokratische und soziale Ausrichtung beinhaltete, indem er eine Gliederung der Gesellschaft in die drei Bereiche «freies Geistesleben», «demokratisches Rechtsleben» und «assoziatives Wirtschaftsleben» vorsah.
Die Idee der sozialen Dreigliederung erregte für kurze Zeit weit über den deutschen Sprachraum hinaus ein grosses Interesse. Dieses verschwand jedoch gleich wieder, sobald deutlich war, dass die Geschichte eine ganz andere Entwicklung eingeschlagen hat.
Heute kann aus dieser «ganz anderen Entwicklung» Bilanz gezogen werden: Weder der Sozialismus mit seinen Versprechungen einer sozialen Gesellschaftsordnung, noch der Kapitalismus mit seinem Versprechen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung haben den «Praxistest» bestanden. Die Corona-Pandemie ist nur einer unter sich aktuell häufenden Fällen (wie z.B. der Fall Julian Assange oder die Annahme des «Digital Service Act»), die offenlegen, dass der Kapitalismus in seiner heutigen Form (sowohl in seiner neoliberalen Variante wie auch in seiner Variante «soziale Marktwirtschaft») zwar einen enormen technischen Fortschritt zu erzeugen in der Lage ist, eine freiheitliche Gesellschaftsordnung in der Praxis jedoch nicht garantieren kann. Es ist daher an der Zeit, neue gesellschaftliche Ideen vorurteilsfrei zu überprüfen.
Kritischer Menschenverstand: Quo Vadis?
Eine bezeichnende Signatur der letzten vier Jahren war die stark verbreitete Autoritätsgläubigkeit in der Bevölkerung, die im Vorfeld viele Menschen nicht für möglich gehalten hätten. Offensichtliche Halbwahrheiten und Lügen wurden von der breiten Bevölkerung widerstandslos hingenommen, wenn sie von offiziellen Stellen als «wissenschaftliche Fakten» verkündet wurden (wie z.B. dass langfristige Nebenwirkungen der RNA-Impfung ausgeschlossen werden können, obwohl in dieser kurzen Frist langfristige Untersuchungen schlichtweg nicht stattgefunden haben können).
Ohne eine solche Autoritätsgläubigkeit gegenüber der öffentlichen Meinung wären die Ereignisse in den letzten vier Jahren nicht möglich gewesen. An vielen Veranstaltungen wurde von Rednerinnen und Rednern dementsprechend an den kritischen Verstand der Bevölkerung appelliert: «Informiert Euch und bildet Euch ein eigenes Urteil!».
Dagegen kann nichts eingewendet werden. Im gesellschaftlichen Kontext kann damit jedoch nicht viel erreicht werden. Jeder Mensch will heute grundsätzlich sein eigenes Urteil bilden. Die Ereignisse der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass nichtsdestotrotz ein grosser Teil der Gesellschaft aktuell nicht in der Lage ist, die eigene Urteilskraft gegenüber der Autorität des Staates zu behaupten.
Um eine Verbesserung herbeizuführen, muss die Frage beantwortet werden, wie es dazu kommen konnte. Dabei muss der Blick auf diejenige Institution gelenkt werden, in welchem das kritische, selbständige Urteilen erlernt werden sollte: die Schule. Mit der Feststellung einer weit verbreiteten Autoritätsgläubigkeit muss konsequenterweise auch das Eingeständnis folgen, dass unser Schulsystem in dieser Hinsicht versagt hat.
Ein Blick auf die Organisation unseres Erziehungssystems zeigt die Ursache auf. In der Schweiz sind alle Kinder per Gesetz dazu verpflichtet, neun Jahre in die Schule zu gehen. Der Staat legt zudem fest, welche Personen die Kinder unterrichten dürfen und welche nicht. Weiter legt der Staat fest, wie die Schulen organisiert werden und was die Lehrpersonen in welchen Schulstufen zu unterrichten haben.
Dieser Sachverhalt hat subtile und deswegen bis heute noch wenig beachtete, jedoch weitreichende Konsequenzen. Jedes Kind erfährt über neun Jahre hinweg ganz existenziell, dass der Staat die Macht hat, über seinen und den Willen der Eltern hinweg zu bestimmen, welches sein hauptsächlicher Lebensinhalt ist. Keine Freiheit und Selbstbestimmung. Doch nicht nur die Freiheit der Kinder und der Erziehungsberechtigten ist nicht gegeben, sondern es müssen auch die vom Staat autorisierten Lehrpersonen sich an die Vorgaben der staatlich verordneten Lehrpläne halten.
Eine erfahrene Lehrperson kann zum Beispiel zur Einsicht kommen, dass Schulnoten die Vertrauensbeziehung zu den Schülerinnen und Schüler untergraben und damit kontraproduktiv für die Lernmotivation sind. Dennoch muss diese Lehrperson ihre Schülerinnen und Schüler regelmässig benoten. Was erleben nun die Kinder? Die Lehrperson – in den unteren Klassen für das Kind in der Regel ein natürliches Vorbild – hält sich an die Vorgaben der staatlichen Autorität, auch entgegen besseren Wissens und Gewissens.
Das Fall ist kein Einzelfall, sondern systembedingt. Dieses System wirkt sich auf unzählige Sachverhalte aus, welche die Lehrpersonen auf Autorität des Staates hin einfach hinnehmen oder durchführen müssen, wenn sie nicht ihre Stelle aufgeben wollen. Denkt man diese systemimmanente Dynamik eines staatlichen Erziehungssystems gründlich durch, so kann einem die verbreitete Autoritätsgläubigkeit in der Bevölkerung gegenüber staatlichen Institutionen nicht mehr überraschen. Es wurde in den letzten Jahren nur offenbar, was vorher durch unser Erziehungssystem angelegt wurde.
Als die staatlichen Schulen eingerichtet wurden, standen die liberalen Kräfte im Kampf mit den konservativ-katholischen Kräften. Es war das Anliegen der liberalen Kräfte, alle Kinder zu selbständig denkenden Menschen zu erziehen, frei von religiös-dogmatischen Einflüssen. Paradoxerweise haben die liberalen Kräfte nun selbst ein System geschaffen, welches die Erziehung in ein autoritäres Abhängigkeitsverhältnis gebracht hat. Davor haben verschiedene liberale Vertreter gewarnt. So z.B. auch der Ideengeber der Schweizer Bundesverfassung von 1848, Ignaz Paul Vital Troxler, der sich für eine von Kirche und Staat befreite Schule einsetzte.
Im Sinne der Idee der Dreigliederung gehört dieses Gebiet, in welchem sich das Erziehungswesen selbständig organisiert soll, ins «freie Geistesleben». Nur in einem sich in Freiheit organisierenden Erziehungswesen kann auch der gesunde kritische Menschenverstand sich in voller Kraft entfalten.
Wie können Menschenrechte geschützt werden?
Neben dem Impuls zur individuellen Freiheit lebt in der Gestaltung der sozialen Verhältnisse seit mehreren hundert Jahren auch ein starker demokratischer Impuls. Dieser führte nach langen Auseinandersetzungen dazu, dass sich alle Menschen an der Festlegung der geltenden Rechte als gleichberechtigte beteiligen können. Die durch die Demokratie festgelegten Rechte sollen wiederum gleichermassen für alle gelten, unabhängig von Geburt und Vermögensstand.
Diese Rechte umfassen heute viele Freiheitsrechte, wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäusserung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Forschungsfreiheit, u.a.m.
Den meisten Menschen ist heute klar, dass der Staat die Glaubensfreiheit nur garantieren kann, wenn er selbst keine Glaubensrichtung vertritt. Nur dann kann er darüber wachen, dass niemand seinen Mitmenschen seinen Glauben gegen ihren Willen aufzwingt. Welcher Glaube sich im Wettstreit der verschiedenen Glaubensrichtungen durchsetzt, darauf darf der Staat keinen Einfluss nehmen.
Würde der Staat gleichzeitig selbst eine Religion vertreten, so wäre er zwangsläufig parteiisch. Es wäre dies in etwa dasselbe, wie wenn bei einem Fussballspiel der Schiedsrichter gleichzeitig bei einer Mannschaft mitspielen würde. Niemand würde diesem Schiedsrichter mehr zutrauen, ein neutraler Schiedsrichter zu sein!
Leider wird hingegen bis heute kaum beachtet, dass das Gleiche in Bezug auf die «Wissenschaftsfreiheit» und die «Kunstfreiheit» gilt. Doch man mache einmal das Gedankenexperiment und ersetze etwa in Art. 21 und Art 69, 2 der Schweizer Bundesverfassung «Kultur» und «Kunst» durch «Religion»!
Die entsprechenden Artikel würden dann wie folgt lauten:
- Art. 21 Die Freiheit der Religion ist gewährleistet
- Art. 69, 2 Der Bund kann religiöse Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie religiöse Riten und kultische Handlungen, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.
Der Widerspruch zwischen Artikel 21 und Art 69, 2 fällt dadurch sofort ins Auge. Er ist prinzipiell jedoch der genau Gleiche, unabhängig davon, ob es sich um Religion, Kunst oder Wissenschaft handelt. Die Corona-Pandemie mit ihren Massnahmen war nur eine Konsequenz davon, dass dies bis heute nicht beachtet wurde.
Die Medizin ist von alters her eine «Heilkunst». Anstatt dafür zu sorgen, dass sich im freien Wettbewerb die beste Heilkunst durchsetzt, hat der Staat diese mehr und mehr selbst in die Hand genommen. Dadurch wurde der Interessenpolitik und der Korruption Tür und Tor geöffnet. Denn kann der Staat davon überzeugt werden, dass die eigene Medizin die richtige ist, so kann damit enorm viel Gewinn gemacht werden. Wenn der Staat nun in der Ausübung seiner «Heilkunst» die «Kunst- und Wissenschaftsfreiheit» ausser Kraft setzt (indem er z.B. «falsche» Informationen unterbindet, seine Behandlungsmethoden verbindlich macht und andere Methoden unterbindet) so gibt es keine Instanz mehr, welche ihn davon abhält.
Die Idee der sozialen Dreigliederung ist nichts anderes als die Konsequente Schlussfolgerung aus diesem Sachverhalt: Der Staat kann die Freiheitsrechte nur schützen, wenn er selbst nicht Akteur in den Angelegenheiten des Geisteslebens ist.
Dies gilt jedoch auch in Bezug auf das Wirtschaftsleben, wie im Weiteren gezeigt wird. In Sinne der sozialen Dreigliederung wird dieses Gebiet, welches die Regeln für das Geistesleben und das Wirtschaftsleben festlegt, ohne jedoch selbst in diesen beiden Bereichen aktiv zu sein, das «demokratische Rechtsleben» genannt.
Unheilige Allianz: Geldschöpfung und Macht
Die Wirtschaft würde nicht funktionieren, wenn der Stärkere sich einfach vom Schwächeren dasjenige nimmt, zu dem er gerade Lust hat. Der Tausch hat ein freiwilliger zu sein, in welchem beide Parteien einen Vorteil davon haben.
Wenn man Leistung von der Gesellschaft bezieht, so hat man wiederum eine Gegenleistung der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Alles andere ist nach dem heutigen Rechtsempfinden offensichtliches Unrecht, welches der Rechtstaat verhindern muss. (Ausgenommen sind diejenigen, die Aufgrund von äusseren Umständen keine Leistung erbringen können, wie die Kinder, die Alten und die Kranken, für die andere Lösungen gefunden werden müssen. Darüber zu schreiben, würde im Rahmen dieses Artikels jedoch zu weit führen).
Die Vermittlung des Leistungsaustausches geschieht heute weltweit über das Geld. Im Idealfall ist das Geld ein blosses Zeichen davon, wieviel die Wirtschaftsteilnehmer an Leistung bezogen, respektive an Leistung für die Gesellschaft erbracht haben.
Nun hat sich leider in Verlaufe der letzten Jahrhunderte das Geld nicht als blosses Zeichen für Leistung und Gegenleistung etabliert, sondern auch als Instrument, um Leistung ohne Gegenleistung zu beziehen.
Die entscheidende Institution ist dabei die Nationalbank, welche im Auftrag des Staates die Geldpolitik des Staates handhabt. Seit Beginn der Geschichte dieser Institution wurde sie von den Staaten dazu genutzt, sich mit günstigem Geld einzudecken, um damit die Staatsausgaben zu finanzieren, ohne dass die Bevölkerung direkt zu Kasse gebeten werden muss.
Geduldet wird diese Art der Staatsfinanzierung, weil nicht nur die Staaten sich diese Geldschöpfung zunutze machen, sondern auch die Finanzindustrie. Der zugrundliegende Vorgang wird auch als «Cantillon Effekt» bezeichnet. Der Bereich, in welchen das neugeschöpfte Geld zuerst fliesst, profitiert am meisten.
Durch das heutige Geldsystem sind das die Finanzmärkte und die Staaten. Nicht nur der US-Dollar, sondern alle staatlichen Währungen sind heute deswegen immens aufgebläht. Erst diese Aufblähung der Geldmenge hat jedoch die heutige Vermögenskonzentration möglich gemacht, die zu den neofeudalen Machtverhältnissen geführt hat, in denen wir heute leben.
Viele Menschen vertrauen dem Staat, seine Macht in Bezug auf die Geldschöpfung im Interesse der Allgemeinheit einzusetzen. Dies ist jedoch genauso illusorisch, wie die Annahme, der Staat könne eine Kulturförderung im Interesse der Allgemeinheit unternehmen. Sobald dem Staat die Hoheit der Geldschöpfung übertragen wird, wird er dadurch ebenfalls zum Spielball der Interessenpolitik.
Um dem Geld die Macht zu nehmen, sich Leistung ohne Gegenleistung anzueignen, ist es notwendig, das Geld zu entstaatlichen. Nur wenn der Staat vollständig auf die Verwaltung des Geldes und der Währung verzichtet, kann Geld ein neutrales Zeichen für Leistung und Gegenleistung werden. Der Grund ist denkbar einfach: Die wirtschaftlichen Akteure würden nur bei solchen Geldsystemen freiwillig mitmachen, bei denen sich niemand auf Kosten der anderen bereichern kann.
Dass das Wirtschaftsleben dazu tendiert, solche Geldsysteme von selbst hervorzubringen, wenn es sich selbst überlassen ist, zeigen die mittelalterlichen Wechselbanken.1 Weiter auch die von Unternehmen selbstgeschaffenen Währungen, wie zum Beispiel der Schweizer WIR oder der Sardex in Sardinien, die beide in Zeiten der Wirtschaftskrisen aus unternehmerischer Initiative hervorgingen.
Diese Beispiele zeigen weiter auch, dass die wirtschaftlichen Akteure von sich aus zur Zusammenarbeit und Kooperation tendieren, wenn sie ein gemeinsames Geldsystem verwalten müssen. Die soziale Dreigliederung bezeichnet dieses Gebiet, in welchem das Geldwesen, die Produktion, der Handel und die Konsumtion auf freiwilliger Basis durch vertragliche Vereinbarungen organisiert werden, als «assoziatives Wirtschaftsleben».
Dreigliederung als zeitgemässe Gewaltenteilung
Einzelne Aspekt der Idee der Dreigliederung sind vielfach schon von Autoren beschrieben worden, welche diese Idee noch nicht gekannt haben. Es gibt zum Beispiel eine breite Literatur über die Notwendigkeit eines von staatlicher Vormundschaft befreiten Erziehungswesens. Auch die Trennung von Staat und Geld wurde schon vielfach eingefordert. So kürzlich auch von Ijoma Mangold, dem ehemaligen Literaturchef von «Die Zeit», der in seinem vielbeachteten Buch zu Bitcoin über die Trennung von Staat und Geld schreibt:
«Als solche würde sie sich in die Geschichte der Gewaltenteilung einfügen, die einst im europäischen Mittelalter mit der Trennung von Thron und Altar begann, um sich später in der Trennung von Staat und Religion fortzusetzen. Sie würde die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat stärken und zugleich die Checks and Balances unseres Verfassungsmobiles erhöhen.»
Um in diesem Bild zu bleiben, kann die soziale Dreigliederung als die Fortsetzung der Gewaltenteilung bezeichnet werden, indem zur Trennung von Altar und Thron als Drittes noch das Kontor hinzukommt (alte Bezeichnung für das Büro des Bank- oder Geschäftsmannes). Der Altar ist dazu jedoch in ein freies Geistesleben zu verwandeln, der Thron in ein demokratisches Rechtsleben und das Kontor in ein assoziatives Wirtschaftsleben.
Dieser grössere Betrachtungshorizont und die Intentionen von zahlreichen Autoren, welche in Teilaspekten in dieselbe Richtung weisen, können aufzeigen, dass die Gliederung der Gesellschaft in diese drei Bereiche keine Utopie, sondern in der Geschichte als Entwicklung veranlagt ist. Ereignisse, wie zuletzt die Corona-Pandemie, zeigen durch diese Betrachtungsweise nur auf, was geschieht, wenn das Potenzial dieser umfassenden, heute jedoch möglichen Gewaltenteilung, nicht oder zu wenig beachtet und ausgeschöpft wird.
Mehr zur Idee der sozialen Dreigliederung auf: https://www.dreigliederung.ch oder https://www.dreigliederung.de
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