Warum wird das Verfassungsgutachten über die AfD geheim gehalten?
Es geht laut der Neuen Osnabrücker Zeitung um den Schutz von Quellen des Bundesverfassungsschutzes

Am 2. Mai 2025 – kurz vor der Bundeskanzler-Wahl - verkündete die noch amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als «gesichert rechtsextrem» eingestuft hat. Grundlage dafür ist ein rund 1.100-seitiges Gutachten – das man jedoch nicht veröffentlichen möchte. Eine öffentliche Begründung für die Geheimhaltung gebe es nicht. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) geht es um den Schutz von Quellen des Bundesverfassungsschutzes. Damit könnten eigentlich nur V-Männer und andere interne Quellen des Verfassungsschutzes in der AfD gemeint sein, vermutet man bei Apollo News. 

V-Männer würden durch den Verfassungsschutz deutlich seltener eingeschleust als früher. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vor 20 Jahren scheiterte daran, weil die Partei massiv von V-Männern unterwandert worden war. Mittlerweile werde stattdessen auf ein Netzwerk von Fake-Accounts auf Social Media im Internet gesetzt. Es sei also durchaus möglich, dass auch beim geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes solche Accounts eine Rolle gespielt haben könnten.

Der neue Innenminister Alexander Dobrindt möchte das Gutachten intern überprüfen zu lassen. Das hatte Faeser bislang nicht durchführen lassen, was bereits auf massive Kritik auch vonseiten der Union stiess.


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