«mass-voll» ist erleichtert über den Freispruch in einer alten Demogeschichte von Ende 2021
Trotz regelkonformer Meldung verfügte die Polizei Wegweisungen und die Staatsanwaltschaft erteilte Strafbefehle.

Am 8. November 2021 führte die Bewegung «mass-voll» unter der Bezeichnung «Impfdorf» eine Spontandemo in Zürich durch, die der Polizei regelkonform gemeldet wurde und keiner Bewilligungspflicht unterlag. Trotzdem griff die Polizei ein und verfügte Wegweisungen, die zum Teil nicht befolgt und dann zur Anzeige gebracht wurden.

Das Stadtrichteramt Zürich bestätigte in erster Instanz die ergangenen Strafbefehle. «Mass-voll« zog die Urteile an Bezirksgericht Zürich weiter, das sie aufhob. Das Stadtrichteramt rekurrierte am Obergericht Zürich, das nun die Angeklagten freigesprochen hat.

Gemäss dem nun vorliegenden schriftlichen Urteil der Verhandlung vom 24. Februar 2025 werden den Beklagten auch die Gerichtskosten erlassen und die Parteikosten in voller Höhe entschädigt.

«mass-voll»-Präsident Nicolas Rimoldi zeigte sich auf Anfrage sehr erleichtert über den Freispruch. Denn die Strafanzeigen führten nach der Demo dazu, dass viele Gruppen der Bürgerrechtsbewegung sich nicht mehr mit der Bewegung «mass-voll« solidarisieren wollten.

Das Strafverfahren gegen Nicolas Rimoldi als Organisator der Spontandemo wurde angeblich wegen Verjährung eingestellt, offenbar um einen Freispruch zu verhindern, wie sein Anwalt Dr. Markus Zollinger vermutet.   CP



Tages-Anzeiger: Polizei schritt zu Unrecht gegen Impfdorf-Kritiker ein. 11.3.2025

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