Diktatur der Uploadfilter
Der neuste Angriff auf die Pressefreiheit kommt von der EU, die das Hochladen von nicht lizensiertem Material verhindern will. Die Filter könnten auch die Veröffentlichung von unliebsamem Material verhindern.
Seit dem 25. Mai muss bei jeder Erfassung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten eine Einverständniserklärung eingefordert werden, was es insbesondere kleinen Firmen erschwert, überhaupt Kunden zu gewinnen. Selbst Privatpersonen werden massiv einschränkt. Es ist ein Elitenprojekt, das großen Websites und Firmen mehr Macht einräumen soll.
Dieses Projekt geht jetzt in Phase zwei und richtet sich diesmal gegen kleinere Medienportale und Blogs. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 20. Juni einen Gesetzesentwurf für eine EU-Urheberrechtsreform verabschiedet, nach der in Zukunft «größtmögliche Anstrengungen» zu unternehmen sind, um zu vermeiden, dass Daten, für die der Veröffentlicher keine Lizenz besitzt, darin auftauchen.
Im Klartext bedeutet das: Wenn ein Blog oder kleineres Onlinemagazin ein Video mit eingeblendeten Ausschnitten oder Hintergrundmusik veröffentlicht, welche er nicht selbst erstellt hat, oder auch nur in einem Artikel ein Bild oder ein zu langes Zitat verwendet, muss er Lizenzgebühren an den Urheber zahlen. Das ist so weit nicht neu.
Der Skandal versteckt sich aber in der Einführung sogenannter «Upload-Filter», die das Hochladen von lizenziertem Material verhindert. Das birgt die Gefahr, dass ein Filter nicht nur lizenziertes Material zensiert, sondern auch solche Inhalte, die ihm als unliebsam einprogrammiert wurden.
Und sollte ein Filter zufälligerweise einmal falsch urteilen oder auch zu Unrecht zensieren, dauert es Wochen, um dagegen vorzugehen. Damit kann die Tagesaktualität dann gleich neben dem seriösen Journalismus beerdigt werden.
Die EU schützt damit also nicht, wie immer postuliert, die Interessen von Künstlern. Deren Interesse ist es nicht, dass ihre Werke nicht wiederverwendet werden, sondern dass sie dafür eine Vergütung erhalten. Und diese Vergütung erhalten sie erst recht nicht, wenn ihre Musik oder ihre Bilder aufgrund eines Uploadfilters nicht hochgeladen werden können. Für sie wäre es viel sinnvoller, im Nachhinein Gebühren verlangen zu können.
Die EU schützt damit also die Interessen von großen Medienkonzernen und Verlagen, die sich nicht damit abfinden wollen, dass sie im Internet massiver Konkurrenz gegenüberstehen.
Dies ist eine gekürzte Fassung des Textes «Zensiert», veröffentlich auf rubikon.news am 22. Juni 2018
https://www.rubikon.news/artikel/zensiert
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