Das für über 1000 sistierte Antennen-Baugesuche entscheidende Bundesgerichtsurteil "Steffisburg" wurde endlich gefällt

Gerademal 3 Erwägungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen (5.5. bis 5.7.). Erwägungen zur Gesundheitsvorsorge fehlen gänzlich, schreibt Diagnose-funk
Veröffentlicht: 17. Oct 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 17. Oct 2023

Die Mobilfunkgrenzwerte stammen aus der Feder von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Bei Einführung der NISV (Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung) im Jahr 1999 dachte man noch, die ICNIRP sei eine Abteilung der UNO, da sie ihr Büro im UNO-Gebäude in Genf hatte. Als im Jahr 2001 aufgedeckt wurde, das diese Organisation ein privater Verein ist, dem hauptsächlich Vertreter der Mobilfunk-Lobby angehören, musste der Verein sein Büro im UNO Gebäude verlassen. Heute ist sein Sitz im
gleichen Gebäude wie der Deutsche Strahlenschutz (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)), welcher der NIS Abteilung des BAFU entspricht und mit Frau Gunde Ziegelberger auch eine gemeinsame Sekretärin führt.

Dass die Mobilfunkgrenzwerte durch die Betreiber bestimmt werden, sieht man klar an den erst neulich gesprochenen Änderungen der NISV, die einer Grenzwerterhöhung entsprechen. Dies obwohl Bundesrätin Sommaruga mehrfach versicherte, es werde keine Erhöhung der Grenzwerte geben, auch nicht durch die Hintertür.

Demgegenüber hätte der Bundesrat gemäss Umweltschutzgesetz den klaren Auftrag, schädliche oder lästige Einwirkungen wie Mobilfunkstrahlung zu begrenzen: In der jüngsten Umfrage aus dem Jahr 2020 der ETH Zürich gaben 10,6% der Befragten an, sie seien elektrosensibel. Für sie ist Mobilfunkstrahlung nicht nur lästig, sondern macht sogar krank. 


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