Immer mehr Alltagsdienste sind nur noch über Smartphone und Apps zugänglich. Wer bewusst auf digitale Geräte verzichtet, wird dadurch systematisch benachteiligt. Heribert Prantl argumentiert in einem vielbeachteten Kommentar, dass es ein Recht auf ein analoges Leben gibt. Dieses noch ungeschriebene Grundrecht leitet er aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Gleichbehandlungsgebot ab.
Konkret wird das Recht täglich verletzt: Bei der Deutschen Bahn ist die Bahncard vollständig digitalisiert, Fahrkarten lassen sich praktisch nur noch über die App «DB Navigator» kaufen, und aktuelle Informationen zu Verspätungen oder Anschlüssen erhalten vorwiegend Handy-Nutzer. Die Deutsche Post verlangt für viele Packstationen eine App. Behörden und Arztpraxen setzen zunehmend auf Online-Terminbuchungen. Wer kein Smartphone besitzt oder nutzen will, wird wie ein «lästiger Störer» behandelt.
Betroffen sind nicht nur ältere Menschen, für die die digitale Welt laut Caritas ein «undurchdringlicher Dschungel» ist. Auch Technikkenner und Datenschützer kritisieren den wachsenden Digitalzwang, der Überwachung durch Big Tech erleichtert und die Freiheit einschränkt. In der Schweiz zeigen ähnliche Entwicklungen, etwa bei der Schliessung von Billettschaltern, dass das Problem grenzüberschreitend ist.
Prantl fordert, dass Grundversorger wie Bahn, Post und Behörden ihre Leistungen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermassen zugänglich machen müssen – auch analog. Zum 77. Jahrestag des deutschen Grundgesetzes am 23. Mai regt er eine breite gesellschaftliche Debatte an, um dieses Recht künftig stärker zu schützen. Ohne analoge Alternativen drohe eine schleichende Ausgrenzung und der Verlust von Freiheitsräumen, warnen Experten.