SKS verlangt Einsitz der Kleinsparer in FINMA

Bereits im ersten Arbeitsmonat hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken 7 Milliarden Franken zugestanden: 5 Milliarden Franken Vertriebsvergütungen und 2 Milliarden UBS-Boni, welche die Bankkundinnen und Kleinanleger berappen müssen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verlangt daher von Bundesrat Merz den Einsitz der Kleinanleger und weiterer Unabhängiger in die FINMA. Der jetzige FINMA-Verwaltungsrat besteht aus den Leitern der Vorgängerbehörden und Ex-Kader von Banken und Versicherungen. Wie sich jetzt zeigt, sind neue Köpfe nötig, damit die FINMA auch die Anliegen der Bankkundinnen und Kleinsparer berücksichtigt.

Am 1. Januar 2009 hat die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ihre Arbeit aufgenommen. Und bereits im ersten Monat stossen zwei Entscheide sauer auf: Erstens gewährt die FINMA den UBS-Angestellten zwei Milliarden Franken Boni. Zweitens lässt sie es zu, dass die Vermögensverwalter der Banken weiterhin die etwa 5 Milliarden Franken Vertriebsvergütungen erhalten. Somit hat die FINMA in nicht einmal einem Monat 7 Milliarden Franken den Banken zugespielt, die eigentlich den Bankkundinnen und Kleinanlegern gehören.

«Diese Entscheide zeigen, dass die FINMA in erster Linie dem Wohl der Banken statt demjenigen der Bankkundinnen und Kleinanleger verpflichtet ist», stellt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, fest. «Es ist nötig, dass Vertreter der Kleinanleger und Unabhängige im FINMA-Verwaltungsrat Einsitz nehmen.» Der FINMA-Verwaltungsrat setzt sich aus bisherigen Mitgliedern der Vorgängerbehörden (Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherung) und aus ehemaligen Kaderangestellten von Banken und Versicherungen zusammen. Mit der Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht wurde die Chance verpasst, neue, unabhängige Köpfe in die Leitung der Aufsichtsbehörde zu wählen. Wie sich jetzt zeigt, wäre dies aber nötig gewesen, damit die Neuorganisation auch zu einer neuen, kundenfreundlichen Aufsicht führt.

Die SKS richtet daher ein Schreiben an Bundesrat Merz, mit dem sie den Einsitz eines Vertreters der Kleinsparer und einiger Unabhängiger verlangt. Als Unabhängige kann sich die SKS Professoren, Richter oder Anwälte vorstellen, welche bisher weder in der Leitung von EBK und BPV noch von Banken und Versicherungen tätig waren, aber ausgewiesene Fachexperten sind. Bereits im Mai 2008 war die Eidgenössische Konsumentenkommission EKK mit der Forderung eines Einsitzes der Kleinsparer im FINMA-Verwaltungsrat an den Bundesrat gelangt. Dem Anliegen wurde nicht stattgegeben. Die SKS hofft, dass die Politik auch bezüglich FINMA-Aufsicht die Lehren aus der Finanzkrise zieht.

Dass die 5 Milliarden Vertriebsvergütungen von der FINMA durchgewinkt werden, ist stossend. Diese Provisionen erhalten die Anlageberater, wenn sie den Kunden Aktien oder einen Fonds ins Depot legen. Sie stellen somit einen Anreiz dar, möglichst lukrative und riskante Anlagen den Bankkunden unterzujubeln. Es ist für die SKS klar, dass diese Vertriebsvergütungen den Kundinnen und Kunden zustehen. Die heutigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken schliessen dies aber explizit aus. Die SKS wird daher ihren Einsatz gegen einseitige AGB-Regeln auf politischer Ebene weiterführen. Es wird immer offensichtlicher, dass AGBs, die nur einer Vertragspartei dienen, schädlich für den Wirtschaftsstandort sind. Darum kennt die EU seit langem ein Verbot von einseitigen AGB-Bestimmungen.


Quelle:

www.konsumentenschutz.ch
27. Januar 2009
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