Gesundheit

Rechtssicherheit zu 5G-Antennen: Ohne Bewilligung darf nicht auf 5G mit adaptiven Antennen umgerüstet werden

Dürfen Mobilfunksendeanlagen, die bisher mit GSM, UMTS oder LTE funkten, einfach auf adaptive 5G-Antennen mit sogenanntem Korrekturfaktor umgestellt werden? In der Schweiz klagten Anwohner in der Stadt Wil bei St. Gallen dagegen und bekamen recht: Es braucht ein ordentliches Bewilligungsverfahren, wenn der adaptive Betrieb mit einer Erhöhung der abgestrahlten Sendeleistung verbunden ist.