Schwarze Listen
Seit jeher sind Schwarze Listen ein Mittel der Generalverurteilung – abseits juristischer Kontrolle, ohne den Nachweis tatsächlicher Schuld. Ein paar Denunzianten und Geheimdienstler auf der einen Seite, auf der anderen die Objekte ihrer Begierde: Menschen, die dem Staat oder einer Institution ein Dorn im Auge sind.