Über die Konvention gegen Internetkriminalität, einen globalen Überwachungspakt, wurde in der UN nicht einmal abgestimmt. Sie wurde am 24. Dezember 2024 durchgewunken, sodass sich keine Regierung dafür rechtfertigen muss, zugestimmt zu haben. Um was es ging, wurde in Zeitungen oder Nachrichtensendungen auch nicht offiziell berichtet.
Das Ziel, Internetkriminalität international zu bekämpfen, mag durchaus sinnvoll sein, aber man liess alle Organisationen abblitzen, die im Interesse der Bürgerrechte, des Datenschutzes und der Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen Änderungen forderten. Das Ergebnis ist ein Überwachungspakt, bei dem der Bürgerrechtsschutz eher nur ein Lippenbekenntnis ist. Die Liste der Straftaten war dazu ganz offen angelegt, und das vereinfacht es, die vereinbarten Massnahmen zu rechtfertigen.
Eine Gruppe von 22 Verbänden aus Europa forderte in einem offenen Brief an EU und EU-Mitgliedsländer vergeblich, dass die Konvention auf eine eindeutige Liste von Internetvergehen beschränkt werden sollte. Auch die internationale Handdelskammer protestierte. Es fehle ein klarer Hinweis, dass das nur wissentliche Mittäterschaft verfolgt werden sollte.
Die Kritiker befürchten, dass die Plattformen, um das Risiko zu minimieren, sehr rigide alles kontrollieren und einschränken, was ihre Nutzer tun, und dadurch deren Grundrechte beschnitten werden – etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung. Hacker, die gesellschaftsdienlich arbeiten, um Schwachstellen aufzudecken, werden mit Strafverfolgung bedroht, weil es an klaren Aussagen fehlt, dass es auf kriminelle Absicht und die Verursachung von Schäden ankommt. Nicht einmal eine richterliche Anordnung für Ausforschungsmassnahmen und für das Abgreifen und Sperren von Daten wurde für nötig befunden. Es ist also wichtig, dass dieses an der Weltöffentlichkeit vorbei beschlossene Machwerk nicht ratifiziert wird.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch:
UN-Generalversammlung verabschiedete «Überwachungspakt» am Heiligabend