Eine vierköpfige Familie aus der Westukraine soll ein Jahr lang rund 40'000 Euro Sozialleistungen aus Deutschland bezogen haben.
Nach der Flucht beantragten sie in Deutschland Bürgergeld, nach einigen Monaten kehrte die Familie allerdings wieder in ihre Heimat zurück. Dass sie nicht mehr da waren, fiel den deutschen Behörden monatelang nicht auf.
So gelinge es beispielsweise nicht, sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse der ukrainischen Antragsteller zu verschaffen.
Bei deutschen Bürgergeldempfängern sei es üblich, dass sie beim Antrag auf Bürgergeld ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Mehr als 40'000 Euro dürfen sie nicht besitzen, sonst gibt es nichts.
Bei Ukrainern wird dieser Nachweis zwar abgefragt, eine Kontrolle sei aber «faktisch nicht möglich», berichtet Steffi Ebert, Leiterin des Job-Centers im thüringischen Schmalkalden-Meiningen.
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