Der Entscheid wurde jetzt rechtskräftig. Die Hintergründe:
Im Oktober 2023 reichte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ein Gesuch für eine Friedensmahnwache auf dem Münsterhof in der Stadt Zürich ein. Unter dem Motto «Stopp Gewalt in Israel und Palästina» sollte mit Transparenten und Kerzen ein Zeichen für Frieden, Dialog und die Einhaltung der Menschenrechte gesetzt werden.
Obwohl die Stadtpolizei Zürich zunächst ihre Zustimmung erteilte und eine Spontanbewilligung in Aussicht stellte, verweigerte das Sicherheitsdepartement kurz darauf die Durchführung – mit Verweis auf die angespannte Sicherheitslage nach Ausbruch des Nahostkonflikts.
Das Statthalteramt kam nun zum Schluss, dass die Bewilligungsverweigerung für die Friedensmahnwache unverhältnismäßig war und Art. 36 BV (Verhältnismäßigkeitsprinzip) und Art. 16 und 22 BV (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) verletzte.
Es habe keine konkreten Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr von Ausschreitungen gegeben. Die Stadt habe sich lediglich auf allgemeine Sicherheitsbedenken berufen, die ein solches Verbot nicht rechtfertigen.
Die geplante Mahnwache sei friedlich, stationär und leicht zu sichern gewesen – mildere Mittel wie Auflagen oder verstärkte Polizeipräsenz wären ausreichend gewesen.
Für die spezifische Appellwirkung sei der Zeitpunkt einer Demonstration von Relevanz und es bestehe ein legitimes Interesse sich möglichst zeitnah zu politischen Ereignissen zu versammeln. Der Eingriff in die Grundrechte sei daher nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig gewesen. Zudem betonte die Rekursinstanz die zentrale Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere in Krisenzeiten. Friedenskundgebungen hätten eine wichtige Appellfunktion in einer Demokratie und dienten der öffentlichen Meinungsbildung.
«Ein allgemeines Demonstrationsverbot ist ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte und nur zulässig, wenn im Einzelfall eine konkrete und unmittelbare Bedrohung besteht und keine milderen Mittel möglich sind», sagte Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz.
«Dieser Entscheid bestätigt, dass pauschale Verbote von Kundgebungen auch unter dem Vorwand der Sicherheit unzulässig sein können. Gerade in Zeiten internationaler Konflikte muss die Schweiz den Schutz der Menschenrechte hochhalten – nicht einschränken.»