Das Risiko einer AKW Katastrophe in Kauf nehmen?
Der Schweizer Bundesrat meint, die AKW Gösgen und Leibstadt könnten 80 Jahre in Betrieb bleiben. Autos mit diesem Baujahr sind längst verschrottet - warum nicht die viel gefährlicheren Atomkraftanlagen?
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Zum ältesten Atomkraftwerk der Welt. Foto: Frei

Hoffentlich denken die Bundesrätinnen und Bundesräte nicht auch noch daran, dass die AKW Beznau 1 (Baujahr 1969) und Beznau 2 (Baujahr 1971) 80 Jahre laufen sollen. 

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Die Schweizer Kernkraftwerke. Das Atomkraftwerk Mühleberg in der Nähe von Bern wurde 2019 stillgelegt.

Die Gesamtkosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung des Kernkraftwerks Mühleberg bei Bern wird rund 2,1 Milliarden Franken kosten. Der Bau dieser Anlage hatte im Jahr 1972 600 – 800 Millionen Franken gekostet.

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AKW Beznau 1 und Beznau 2. Die beiden Atomkraftwerke sind nur 29 Kilometer von Zürich entfernt (Bild Wikipedia)

1969 explodierte der Versuchsreaktor in einer Kaverne in der Westschweiz. Autos mit den Jahrgängen der Schweizer AKWs haben wir längst verschrottet. Sollen wir das Risiko einer Atom-Katastrophe wie in Lucens in der Westschweiz (1969), Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011) riskieren? Wenn eines der vier helvetischen AKWs explodiert, wie damals der Versuchsreaktor Lucens in der Kaverne, besteht die Gefahr, dass das ganze Mittelland, in dem die meisten Menschen der Schweiz wohnen, radioaktiv verseucht und für Jahrzehnte unbewohnbar wird. Auch Vorarlberg und Süddeutschland könnten betroffen werden, je nach Windrichtung.

Als Lucens hoch ging, wollte die Schweiz auch noch mit einheimischen Unternehmen eine eigene Atombombe entwickeln. Dafür wurde der Atomreaktor in Lucens gebaut. Bei zwei Volksabstimmungen waren die Schweizer Stimmbürger in dieser Zeit nicht gegen eine atomare Bewaffnung der Schweizer Armee. Bis gegen Ende der 1980er-Jahre wollte die Regierung der Schweiz, der Bundesrat sogar eine eigene Schweizer Atombombe entwickeln. Das Schweizer Kernwaffenprogramm scheiterte dann aus finanziellen und technologischen Gründen.

Krebsrisiko in der Nähe von Atomkraftwerken

Für Kleinkinder steigt das Erkrankungsrisiko an Krebsleiden und Leukämie mit zunehmender Nähe des Wohnorts zu einem Kernkraftwerk signifikant und stetig an, wie Untersuchungen in Deutschland zwischen 1980 bis 2003 zeigten. Bei Kernkraftwerken kommt es bei der Belegschaft und auch in der Umgebung durch die Aufnahme kleiner Partikeln von radioaktiven Stoffen in den Körper und deren Verbleib im Gewebe zu einer chronischen Bestrahlung.

Die finnische Tageszeitung Helsingin Sanomat hat dazu am 22. Februar 2010 einen Beitrag der deutschen Wissenschaftlerin Prof. Inge Schmitz-Feuerhake veröffentlicht, mit der Überschrift: «Krebsrisiko in der Nähe von Atomkraftwerken».

Die Volksinitiative für ein Atomwaffenverbot wurde 1962 in der Schweiz in einer Volksabstimmung abgelehnt. Die Eidgenössische Volksinitiative «Verbot der Atomwaffen» wurde Mitte Juni 1958 lanciert. Diese Initiative wurde von der Schweizerischen Bewegung gegen atomare Aufrüstung initiiert und kam im Mai 1959 zustande. Sie verlangte, dass die Herstellung, Einfuhr, Durchfuhr, Lagerung und Anwendung von Atomwaffen aller Art verboten sein sollten. Die Initiative wurde am 1. April 1962 mit 65,2% Nein-Stimmen abgelehnt. Das liess die nukleare Option rechtlich bestehen,  das heisst, die atomare Bewaffnung der Schweizer Armee.

Die Initiative über ein Verbot von Atomwaffen (über die im April 1962 abgestimmt wurde) löste innerhalb der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS) eine harte Auseinandersetzung aus, denn der rechte Parteiflügel lehnte sie ab. An einem ausserordentlichen Parteitag im Oktober 1958 beschloss die SPS deshalb ein eigenes Volksbegehren, das nicht ein striktes Verbot vorsah, sondern die mögliche Beschaffung von Atomwaffen einem obligatorischen Referendum unterstellen wollte.

Auch dieses Volksbegehren für das Entscheidungsrecht des Volkes über die Ausrüstung der schweizerischen Armee mit Atomwaffen wurde am 26. Mai 1963 mit 62,21 % Nein Stimmen abgelehnt. Damals stimmten nur Schweizer Männer ab. Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz erst 1971 eingeführt. 

Übrigens: Stimm- und Wahlrecht von Ausländern in der Schweiz gibt es bis heute nicht. In der Schweiz leben rund 2,4 Millionen Menschen ohne Schweizer Pass, was etwa 26–27 % der ständigen Wohnbevölkerung entspricht.

Heinrich Frei

Heinrich Frei
Heinrich Frei

Ich bin in der Schweiz, in Biel im Kanton Bern aufgewachsen und habe dort eine Lehre als Hochbauzeichner absolviert. Anschliessend arbeitete ich in Grenchen bei einem Architekten als Zeichner und Bauführer. Vom Herbst 1961 an war ich in verschiedenen Architektenbüros in Zürich tätig und ab 1987 Projektleiter für Hochbauten bei den Schweizerischen Bundesbahnen. Von 1961 bis 1966 studierte ich am Abend Technikum Zürich und schloss mit dem Diplom Architekt HTL ab.

Seit 2003 bin ich pensioniert. In der Freizeit bin ich bei Friedensorganisationen engagiert und seit über 20 Jahren bei Hilfswerken, die in Somalia tätig sind. Heute bin ich im Vorstand der Organisation . Zudem verfasse ich Texte zu den verschiedensten Themen. Meine Texte erscheinen unter anderem auf dem Blog ifor-mir.ch

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