Die Armutsfalle
Working Poor schulden in der Schweiz dem Staat Steuern. SozialhilfeempfängerInnen jedoch leben steuerfrei. Diese Situation kann zur Armutsfalle werden. Nur ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle würde solche Widersprüche unserer Gesellschaft auflösen.
Joachim Anders (Pseudonym), Marketingspezialist, war der Hektik und rasanten technologischen Entwicklung nicht gewachsen; er verlor seine Stelle und wurde krank. Zur Genesung versuchte er, sich neu zu orientieren. Heute arbeitet er in Teilzeit als Taglöhner an Verpackungsmaschinen oder als landwirtschaftliche Hilfskraft in einem Bauernbetrieb. Was er monatlich erwirtschaftet, liegt unter dem Existenzminimum. Doch Joachim muss seiner Steuerpflicht nachkommen. Wo nichts vorhanden ist, wird von Kantonen – gegen Vernunft und Verfassung – dennoch abgeschöpft.
Absurde Zwangsmechanismen
Die Wohnsitzgemeinde schlägt Joachim vor, Sozialhilfe zu beziehen. Da er nun von den Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand lebt, bleibt er steuerfrei. Wenn er fortan in Teilzeit und als Sozialhilfeempfänger arbeitet, wird ihm der Verdienst vom Fürsorgegeld abgezogen. Sind seine Einkünfte mit der Zeit gleich hoch wie die Sozialhilfeleistung, hört die fürsorgerische Leistung des Staates auf. Dann fordern die Behörden wieder Steuern. Werden diese nicht bezahlt, kommt es zur Lohnpfändung. Der Verein Schuldensanierung Bern schreibt dazu: „Die Steuern werden im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht berücksichtigt. Damit ist nahezu garantiert, dass sich nach Ablauf des Pfändungsjahres der Staat mit seiner Steuerforderung meldet.“ Für eine allein stehende Person liegt das steuerbare Existenzminimum bei der Berechnung der direkten Bundessteuer bei jährlich 13'600 Franken. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sieht in den - kantonal verschiedenen - Steuerbelastungen eine Ursache für die Armutsfalle.
Geldzahlung vom Steueramt?
Eine negative Einkommenssteuer für die armutsbetroffenen Bevölkerungsschichten wäre denkbar, wie die Studie Gerfin/Leu vom Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern nachweist. Ein armer erwerbstätiger Haushalt erhielte z.Bsp. eine Steuergutschrift von 8000 Franken. Wenn eine Steuerschuld 5000 Franken beträgt, würden 3000 Franken bar ausbezahlt. Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes) möchte tiefe Einkommen von der Steuerlast befreien. Ein nationale Armutskonferenz sollte ein Minimalprogramm für Betroffenen beschliessen: „Es muss ein Ziel sein, die Grundrechte dieser Menschen abzusichern. Dazu beitragen könnte unter anderem die Steuerbefreiung des Existenzminimums“ (ZeSo 4/06).
Bedingungsloses Grundeinkommen für alle
Eine negative Einkommenssteuer käme erwerbstätigen Working poor mit einem minimalen Einkommen zu gute. Übergangen würden armutsbetroffene Menschen ohne Einkommen, zu denen auch viele verheiratete Frauen gehören. Zur Ungerechtigkeit im System gehört ebenfalls, dass in den 26 Kantonshauptorten der Schweiz ganz unterschiedliche Steuern, Sozialabgaben und Transfers bestehen. Der Einkommensunterschied für eine Alleinerziehende kann monatlich bis zu 1'500 Franken betragen. Zur Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz hat die SKOS im Juni 2007 eine aktualisierte Studie publiziert. Eine gerechte Lösung mit der generellen Umverteilung von Oben nach Unten wäre doch die Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens an alle - überall.
Mehr über das Grundeinkommen
Paul Ignaz Vogel
Mediendienst Hälfte
Service d'information Moitié
Wabersackerstrasse 21
CH 3097 Bern-Liebefeld
Tel. + 41 (0) 31 972 82 23
e-Mail: [email protected]
Joachim Anders (Pseudonym), Marketingspezialist, war der Hektik und rasanten technologischen Entwicklung nicht gewachsen; er verlor seine Stelle und wurde krank. Zur Genesung versuchte er, sich neu zu orientieren. Heute arbeitet er in Teilzeit als Taglöhner an Verpackungsmaschinen oder als landwirtschaftliche Hilfskraft in einem Bauernbetrieb. Was er monatlich erwirtschaftet, liegt unter dem Existenzminimum. Doch Joachim muss seiner Steuerpflicht nachkommen. Wo nichts vorhanden ist, wird von Kantonen – gegen Vernunft und Verfassung – dennoch abgeschöpft.
Absurde Zwangsmechanismen
Die Wohnsitzgemeinde schlägt Joachim vor, Sozialhilfe zu beziehen. Da er nun von den Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand lebt, bleibt er steuerfrei. Wenn er fortan in Teilzeit und als Sozialhilfeempfänger arbeitet, wird ihm der Verdienst vom Fürsorgegeld abgezogen. Sind seine Einkünfte mit der Zeit gleich hoch wie die Sozialhilfeleistung, hört die fürsorgerische Leistung des Staates auf. Dann fordern die Behörden wieder Steuern. Werden diese nicht bezahlt, kommt es zur Lohnpfändung. Der Verein Schuldensanierung Bern schreibt dazu: „Die Steuern werden im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht berücksichtigt. Damit ist nahezu garantiert, dass sich nach Ablauf des Pfändungsjahres der Staat mit seiner Steuerforderung meldet.“ Für eine allein stehende Person liegt das steuerbare Existenzminimum bei der Berechnung der direkten Bundessteuer bei jährlich 13'600 Franken. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sieht in den - kantonal verschiedenen - Steuerbelastungen eine Ursache für die Armutsfalle.
Geldzahlung vom Steueramt?
Eine negative Einkommenssteuer für die armutsbetroffenen Bevölkerungsschichten wäre denkbar, wie die Studie Gerfin/Leu vom Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern nachweist. Ein armer erwerbstätiger Haushalt erhielte z.Bsp. eine Steuergutschrift von 8000 Franken. Wenn eine Steuerschuld 5000 Franken beträgt, würden 3000 Franken bar ausbezahlt. Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes) möchte tiefe Einkommen von der Steuerlast befreien. Ein nationale Armutskonferenz sollte ein Minimalprogramm für Betroffenen beschliessen: „Es muss ein Ziel sein, die Grundrechte dieser Menschen abzusichern. Dazu beitragen könnte unter anderem die Steuerbefreiung des Existenzminimums“ (ZeSo 4/06).
Bedingungsloses Grundeinkommen für alle
Eine negative Einkommenssteuer käme erwerbstätigen Working poor mit einem minimalen Einkommen zu gute. Übergangen würden armutsbetroffene Menschen ohne Einkommen, zu denen auch viele verheiratete Frauen gehören. Zur Ungerechtigkeit im System gehört ebenfalls, dass in den 26 Kantonshauptorten der Schweiz ganz unterschiedliche Steuern, Sozialabgaben und Transfers bestehen. Der Einkommensunterschied für eine Alleinerziehende kann monatlich bis zu 1'500 Franken betragen. Zur Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz hat die SKOS im Juni 2007 eine aktualisierte Studie publiziert. Eine gerechte Lösung mit der generellen Umverteilung von Oben nach Unten wäre doch die Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens an alle - überall.
Mehr über das Grundeinkommen
Paul Ignaz Vogel
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16. Juli 2007
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