Fallen Videos mit Polizisten im Einsatz unter das Kunsturheberrechtsgesetz?

Journalisten, die Videos von Polizisten im Einsatz machen, werden in Deutschland seit neustem wegen Verstoss gegen des «Kunsturhebergesetz» gerichtlich belangt.

Fallen Videos von Polizeieinsätzen in den «Bereich der Zeitgeschichte»? (Screenshot)

Am 11. Juli steht Hans-U P. Tolzin, Herausgeber des «Impfreports» vor dem Amtsgericht Böblingen, weil er anlässlich eines «Spaziergangs» Polizisten mit Mundschutz aufgenommen und das Video ins Netz gestellt hat. Dies sei ein Verstoss gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes, der besagt, «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.»

Gemäss § 22 dürfen «Bildnisse … nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden».
Nach § 23 sind aber explizit ausgenommen «Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte» sowie «Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben».

Wegen Veröffentlichung der Videos mit den Polizisten sowie dem Polizeichef der Stadt Herrenberg während einer Lautsprecherdurchsage erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl über 1500 Euro, gegen die er Einspruch erhoben hat.

Dass es sich um eine «Versammlung» handelte, deren Bilder gemäss Gesetz veröffentlicht werden dürfen, bestätigte der Polizeichef selber. Er behauptete in seiner Durchsage nämlich, die Mahnwache sei eine Versammlung und man möge den Versammlungsleiter benennen.

«Dieser Strafbefehl ist ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland, die ja nach Wunsch der kunterbunten Bundesregierung für Regierungskritiker nicht mehr gelten soll», schreibt Tolzin in einer Pressemitteilung.

Obwohl ein ähnliches Verfahren bereits eingestellt wurde, geht Tolzin davon aus, dass «man an mir (als relativ bekanntem kritischen Journalisten) ein Exempel statuieren will». Seiner Ansicht nach werde das Verfahren wohl durch mehrere Instanzen gehen und zu einer Grundsatzentscheidung führen.

Hans-U P. Tolzin gibt seit knapp 20 Jahren den «Impf-Report» heraus und organisiert Kongresse und Dutzende von impfkritischen Stammtischen in ganz Deutschland.

Zur Bestreitung der Prozesskosten ist Hans-U. P. Tolzin auf Spenden angewiesen.

Die inkriminierten Videos:

 



Quelle:

Tolzin: Kritische Journalisten sollen keine Polizistengesichter mehr filmen dürfen - 4. Juli 2022

Über

Christoph Pfluger

Submitted by admin on Do, 07/13/2017 - 08:33

Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".

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