Geld für unsere Kulturschaffenden

Am 15. Mai stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Filmgesetzes ab. Für Bundesrat und Parlament schliesst die Änderung des Gesetzes eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist.

© zvg

Heutzutage wird mehr und mehr gestreamt, wenn man einen Film oder eine Serie schaut. Das hat der digitale Wandel mit sich gebracht. Schweizer Fernsehsender sind bereits verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren, damit neue Filmprodukte unterstützt oder erschafft werden können.

Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Produktion. Aber eben: Filme und Serien werden zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten – sogenanntes Streaming. Für die oft international tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht – in anderen Ländern aber schon.

Streamingdienste sollen künftig ebenfalls vier Prozent des in das hiesige Filmschaffen investieren müssen.

Das Filmgesetz soll deswegen angepasst werden. Die Änderung sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.

Genau dagegen wehren sich unter anderem die Gegner, die das Referendum ergriffen haben. Beliebte Filme aus aller Welt hätten damit das Nachsehen. Zudem ist das Komitee überzeugt, dass die Abonnements für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht teurer würden.

04. Mai 2022
von: