Boden- und Gebäudeeigentum gegen Atomunfall versichern
Bei einem Atomunfall in der Schweiz sind Boden- und Wohneigentum atomar verseucht, aber nicht versichert! Betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften und landwirtschaftlichem Land drohen hohe Kosten und der Privatbankrott! Darum fordert die unabhängige Bürgerinitiative Versicherungslücke Atomunfall von den AKW-Besitzern die Deckung dieser Versicherungslücke. Durch Schuldanerkennung für Boden- und Gebäudeeigentum im Falle eines Atomunfalls mit radioaktiver Verstrahlung, soll so mindestens der persönliche Ruin Betroffener abgewendet werden.
Worum geht es?
• Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf.
• Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
• Die Versicherungssumme gemäss Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8 Milliarden CHF. Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten. Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im Promillebereich abdecken.
Was bedeutet das?
• Immobilien und Böden, welche tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch entschädigt.
• Erschwerend kommt hinzu, dass allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.
• Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
• Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
Aktueller Stand
Seit dem Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober sind in den ersten vier Tagen bereits Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber geschickt worden. Einige Bäuerinnen und Bauern sind dabei.
Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und Liegenschaftseigentümerinnen und – eigentümer auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern!
Denn ohne Schuldanerkennung kann die Gefahr eines Privatbankrotts einzig mit dem baldigen Abschalten der AKW zu 100% vermieden werden. Die Initiative zum geordneten Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der AKW-Inhaber sehen wir uns deshalb zur Sicherung unseres Vermögens zu einem Ja gezwungen.
Ansprechpersonen:
Thomas Gröbly
+41(0)56 222 15 17 oder +41 (0)79 715 04 58
[email protected]
Michael Baumgartner
+41 (0)76 369 43 58
[email protected]
Detaillierte Informationen und Vorgehensweisen unter: www.versicherungsluecke.ch
Worum geht es?
• Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf.
• Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
• Die Versicherungssumme gemäss Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8 Milliarden CHF. Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten. Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im Promillebereich abdecken.
Was bedeutet das?
• Immobilien und Böden, welche tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch entschädigt.
• Erschwerend kommt hinzu, dass allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.
• Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
• Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
Aktueller Stand
Seit dem Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober sind in den ersten vier Tagen bereits Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber geschickt worden. Einige Bäuerinnen und Bauern sind dabei.
Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und Liegenschaftseigentümerinnen und – eigentümer auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern!
Denn ohne Schuldanerkennung kann die Gefahr eines Privatbankrotts einzig mit dem baldigen Abschalten der AKW zu 100% vermieden werden. Die Initiative zum geordneten Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der AKW-Inhaber sehen wir uns deshalb zur Sicherung unseres Vermögens zu einem Ja gezwungen.
Ansprechpersonen:
Thomas Gröbly
+41(0)56 222 15 17 oder +41 (0)79 715 04 58
[email protected]
Michael Baumgartner
+41 (0)76 369 43 58
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Detaillierte Informationen und Vorgehensweisen unter: www.versicherungsluecke.ch
15. Oktober 2016
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