Chapeau! – für Menschenrechtsarbeit in der Corona-Krise

Die Genfer Organisation «La Caravane Sans Frontières» setzt sich für die Rechte von Obdachlosen ein. Nun hat sie den Sonderpreis der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte erhalten.

Obdachlosen wird das Recht auf Nahrung, Kleidung und Wohnung versagt. / © Pixabay

«Auch in der reichen Schweiz herrscht Armut und Not. Auch hier leben Menschen, denen es an der Erfüllung der grundlegendsten Menschenrechte fehlt», schreibt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat sie deshalb beschlossen, dieses Jahr einen Sonderpreis an eine Schweizer Organisation zu verleihen, die sich in der Corona-Krise besonders für die Menschenrechte einsetzt.

In diesem Rahmen wurde am Dienstag die Organisation «La Caravane Sans Frontières» ausgezeichnet, welche Obdachlose in der Stadt Genf in dieser schwierigen Lage mit Unterkunft, Verpflegung, Notfallhilfe, Beratung und Sozialhilfe unterstützt. «Die Organisation «La Caravane Sans Frontières» ist ein wahrer Verfechter der Menschenrechte in der Schweiz und setzt sich ganz besonders dafür ein, dass die ärmsten Menschen in Genf ihre Menschenrechte wahrnehmen können», schreibt die IGFM.

Das Recht auf Wohlfahrt, das in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO verankert ist, wird Obdachlosen in der Regel verwehrt. Demgemäss hat nämlich jeder das Recht auf einen Lebensstandard, der ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen. Wir gratulieren zum Menschenrechtspreis und ziehen den Hut vor dem Engagement von «La Caravane Sans Frontières», dank dem zumindest ein Teil dieser Rechte erfüllt werden kann.

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